Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nationale Visa

Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Visumetikett
Pässe mit verschiedenen Visa © Auswärtiges Amt

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden vier Schritten vor:

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antragsunterlagen für nationale Visa

Kennen Sie schon das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten?

D2a - Visum zur Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit

D2b - Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Blaue Karte EU)

D2c - Visum zur Aufnahme einer selbstständigen - freiberuflichen Erwerbstätigkeit

D2d - Chancenkarte

D2e - Visum zum Freiwilligenaufenthalt

D2f: Visum für einen Au-Pair Aufenthalt

Zusatz zu Merkblatt Nr. D2f (Visum für einen Au-Pair Aufenthalt): Merkblatt der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (auf Deutsch)

Zusatz zu Merkblatt Nr. D2f (Visum für einen Au-Pair Aufenthalt): Verpflichtende Erklärung für das Au-Pair der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (auf Deutsch)

Zusatz zu Merkblatt Nr. D2f (Visum für einen Au-Pair Aufenthalt): Webseite und Informationen der „Gütegemeinschaft Au Pair“

D2g - Visum zur Aufnahme eines Praktikums (>3 Monate)

D2h - Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Arzt

D2i - Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als georgischer Spezialitätenkoch

D2j - Visum für Wissenschaftler, Gastwissenschaftler, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher

Zusatz zu D2j (Wissenschaftler, Forscher): Aufnahmevereinbarung_BAMF

Zusatz zu D2j - Allgemeine Informationen bezüglich der Erteilung eines Visums als Forscher, Wissenschaftler nach § 18d AufenthG

D2k - Visum zur Hospitation (über 3 Monate)

D2l - Visum zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

D2m - Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung

D2n - Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung als Berufskraftfahrer im Straßengüterverkehr

Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos

.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der Visastelle der Botschaft. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. In Einzelfällen kann die Bearbeitungsdauer darüber liegen. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Botschaft kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie von dieser kontaktiert.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

nach oben