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Merkblatt Nr. D5a: Visumbeantragung für Spätaussiedler und deren Familienangehörige

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Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Anträge auf Erteilung von Einreisevisa zur ständigen Wohnsitznahme in Deutschland für Spätaussiedler und deren Familienangehörige werden nach vorheriger Terminvereinbarung (siehe Kasten oben) entgegengenommen.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

    • Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, muss der Antrag und die Erklärung von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.

    • Sollte ein Sorgeberechtigter das Antragsformular samt Erklärung nicht unterschreiben können, kann er schriftlich, in notariell beglaubigter Form, sein Einverständnis zur Beantragung des Visums erklären.

    • In diesem Fall ist eine Kopie der Datenseite eines Ausweisdokuments (z.B. Reisepass, Personalausweis) des verhinderten Sorgeberechtigten beizufügen.

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Aufnahme- bzw. Einbeziehungsbescheid

  • Falls die Ausreise nicht innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheides erfolgt, ist die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses erforderlich.

  • Geburts-, sowie gegebenenfalls Adoptions-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbe-, und Namensänderungsurkunde

  • Sofern vorhanden, Sprachzertifikate beziehungsweise eine Bestätigung über die Teilnahme am Sprachtest

  • Ggfs. weitere Nachweise

  • Reisekrankenversicherung für die ersten 2 Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland. Die Reisekrankenversicherung muss erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden.

  • Sofern nur ein Elternteil mit dem minderjährigen Kind ausreist, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Wenn vorhanden, ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Bescheinigung für alleinerziehende Elternteile, Gerichtsurteil über den Sorgerechtsentzug oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils) – im Original und in Kopie

    • Andernfalls eine Einverständniserklärung des nicht mitausreisenden Elternteils zur Beantragung des Visums, zur Ausreise und zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Einverständniserklärung muss vor einem Notar beglaubigt werden und innerhalb der letzten sechs Monate vor Antragstellung abgegeben worden sein

    • Kopie der Datenseite des Reisepasses des nicht mitausreisenden Elternteils

  • Falls die Bezugsperson (d.h. die/der nach § 4 BVFG einbezogene Familienangehörige) bereits nach Deutschland ausgereist ist, sind zusätzlich folgende Dokumente vorzulegen: Eine innerhalb der letzten 14 Tage ausgestellte Meldebescheinigung der Bezugsperson (Meldebehörde) (einfache Kopie genügt) sowie die Spätaussiedlerbescheinigung gemäß §15 (1) BVFG (einfache Kopie genügt).

  • Sofern die Bezugsperson noch nicht ausgereist ist und an einer anderen deutschen Auslandsvertretung bereits ein Visum für Spätaussiedler erhalten hat, ist eine einfache Kopie der Datenseite des Reisepasses (Auslandspasses) sowie des Visums der Bezugsperson einzureichen.

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. eine Woche. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visumverfahren beantwortet.

  • Die Beantragung ist gebührenfrei.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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