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Merkblatt Nr. D2j: Visum für Wissenschaftler, Gastwissenschaftler, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher

Artikel

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Forscher sind Drittstaatsangehörige, die

1. über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und

2. von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden,

3. um eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, auszuüben.

Hinweis: Dazu zählen auch Doktoranden, es sei denn, sie sind an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, um als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudienprogramm zu absolvieren, das zu einem Doktorgrad führt.

Wenn Sie an einem Vollzeitstudienprogramm teilnehmen, lesen Sie bitte das Merkblatt für Visa zum Studium.

Ein Familiennachzug Ihres Ehepartners und/oder Ihrer minderjährigen Kinder ist grundsätzlich bei einem Aufenthalt von über einem Jahr möglich, wenn ausreichender Wohnraum und zusätzliche finanzielle Mittel für den Unterhalt der Familie nachgewiesen werden. Beachten Sie dazu bitte auch die Merkblätter zum Familiennachzug.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Arbeitsvertrag bzw. verbindliches Arbeitsplatzangebot einer deutschen Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung mit Angabe

    • des Arbeitgebers (Name mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes)

    • der Art der wissenschaftlichen Tätigkeit

    • der Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit

    • des Brutto-Entgelts oder Stipendiums (mit Angabe, aus welchen Mitteln das Stipendium gewährt wird) in EUR monatlich. Erhalten Sie ein Stipendium oder kommen selbst für die Kosten Ihres Aufenthalts auf

  • des Zeitraums des Anstellungsverhältnisses (befristet bis…/unbefristet) Qualifikationsnachweis: Höchster erlangter Hochschulabschluss, d.h. Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet (mit Beiblatt)

  • Für Forscher: Eine Aufnahmevereinbarung (vgl. Muster) oder ein Vertrag zwischen der Forschungseinrichtung und dem Forscher

  • schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen im Original und eine Kopie – hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel:

    • Finanzierung: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mind. 1.027 € zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis über diese Mittel kann durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag nachgewiesen erbracht werden. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 2.080 € nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen.

    • Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

  • Sofern zutreffend: Nachweise über erworbene Fremdsprachenkenntnisse, z.B. durch Sprachzertifikate oder Bescheinigungen von Sprachschulen

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit

  • Ggfs. weitere unterstützende Nachweise (z.B. Arbeitgebernachweise, Empfehlungsschreiben etc.)

  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Arbeitstage, sofern eine Beteiligung von innerdeutschen Behörden entbehrlich ist und Sie sich nicht bereits längerfristig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Ist die Beteiligung innerdeutscher Behörden erforderlich oder liegen Voraufenthalte vor, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich. Für Empfänger von Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder EU-Mitteln ist die Beantragung des Visums gebührenfrei.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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