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Merkblatt Nr. D3e: Visum zum Besuch einer schulischen Berufsausbildung oder beruflichen Fortbildungsmaßnahme in vorwiegend fachtheoretischer Form

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Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Nach den Regelungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer schulischen Berufsausbildung oder beruflichen Fortbildungsmaßnahme in vorwiegend fachtheoretischer Form erteilt werden. Es handelt sich also um berufliche Bildungsmaßnahmen, die nicht einem Studium nach § 16b AufenthG oder einer betrieblichen Ausbildung im Sinne von § 16a AufenthG entsprechen. Studierende oder Personen, die eine betriebliche Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten, orientieren sich bitte an den jeweiligen, gesonderten Merkblättern.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
    • Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, muss der Antrag und die Erklärung von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.

    • Sollte ein Sorgeberechtigter das Antragsformular mitsamt Erklärung nicht unterschreiben können, kann er schriftlich, in notariell beglaubigter Form, sein Einverständnis zur Beantragung des Visums erklären.

    • In diesem Fall ist eine Kopie der Datenseite eines Ausweisdokuments (z.B. Reisepass, Personalausweis) des verhinderten Sorgeberechtigten beizufügen.

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Geburtsurkunde des Antragstellers

  • Schulabschlusszeugnis bzw. letzter Hochschulabschluss

  • Nachweis zu Kenntnissen der Unterrichtssprache

    • Sofern vor Beginn des Schulbesuchs ein Sprachkurs besucht wird: Nachweis über die Anmeldung zu einem schulvorbereitenden Intensiv-Sprachkurs an einer deutschen Sprachschule mit Angabe des Kursorts, der Kursdauer und dem Sprachniveau zum Beginn und Ende des Sprachkurses mit Bestätigung der bezahlten Gebühren

    • Deutsche Sprachkenntnisse können z.B. nachgewiesen werden durch anerkannte Zertifikate (Goethe, Telc, ÖSD, TestDaF, DSH, Deutsches Sprachdiplom KMK, ECL). Englische Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch ausreichende Prüfungsergebnisse in IELTS oder TOEFL.

  • Bei einer schulischen Berufsausbildung:

    • Vertrag mit der Bildungseinrichtung unter Angabe der Kosten, Dauer und ggf. Bezeichnung des (staatlichen) Berufsabschlusses, welcher nach Ende der Ausbildung verliehen werden soll.

    • Profil der schulischen Berufsausbildung (mit Angaben zu Ablauf Inhalt)

    • Hinweis: Die Erteilung eines Visums zum Besuch einer schulischen Berufsausbildung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sich der Bildungsgang bei dem Bildungsträger nicht ausschließlich an Staatsangehörige eines Staates richtet.

  • Bei einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme in vorwiegend fachtheoretischer Form:

    • Vertrag mit der Fortbildungseinrichtung unter Angabe der Kosten und Dauer der zu besuchenden Fortbildungsmaßnahme

    • Profil der Fortbildungsmaßnahme (mit Angaben zu Ablauf Inhalt)

    • Ggf. Nachweis des aktuellen Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Besuchs der Fortbildungsmaßnahme sowie Freistellung für deren Dauer

  • Finanzierungsnachweis für Ihren Lebensunterhalt in Höhe von mind. 861,- EUR /Monat

    • Auf das einschlägige Merkblatt der Botschaft (Merkblatt Nr. D3f) wird verwiesen.

    • Wird ein Schulgeld oder eine Kursgebühr erhoben, sind auch hierfür ausreichende Mittel nachzuweisen (z.B. mittels Überweisungsbeleg)

  • Motivationsschreiben mit ausführlichen Angaben, warum die schulische Aus- oder Fortbildung besucht werden soll und welche konkreten Zukunftspläne bestehen

  • Ggfs. weitere unterstützende Nachweise

  • Für Antragsteller, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben:

    • Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausreise und zum dauerhaften (!) Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet sowie

    • einen schriftlichen Nachweis darüber, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird, seitens der Eltern und der Referenzperson in Deutschland mit Pass-/Personalausweiskopie, sowie

    • Geburtsurkunde des Antragstellers (sofern diese nicht bereits im Rahmen des Nachweises der Finanzierung vorgelegt wird)

  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00 € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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