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Merkblatt Nr. D2m: Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (§ 15d BeschV)
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!
Allgemeine Informationen
Mit einer durch die Bundesagentur für Arbeit ausgestellten Vorabzustimmung und weiteren Unterlagen kann ein Visum zur Ausübung einer kurzzeitigen Beschäftigung nach §15d BeschV beantragt werden. Dabei muss es sich nicht um eine qualifizierte Erwerbstätigkeit handeln.
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch. Bitte registrieren Sie sich nur dann für einen Termin (RK-Termin diplo.de), wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.
Die Botschaft wird sich um eine möglichst kurzzeitige Bearbeitung bemühen. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit von bis zu vier Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammenheften)
Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen.
1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben (ist dem Visumsantrag beigefügt)
1 Formular - Belehrung zum Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots, eigenhändig unterschrieben (ist dem Visumsantrag beigefügt)
Aktuelle Anschrift und Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch, möglichst am Computer ausgefüllt.
2 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumantrag.
Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten.
Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, im Original und eine Kopie
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie
Zusatzblatt für einen Aufenthalt im Rahmen der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung, Zusatzblatt D - Bundesagentur für Arbeit (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie
Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können nur bar und in Landeswährung bei der Beantragung bezahlt werden.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.