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Merkblatt Nr. D2e: Visum zum Freiwilligenaufenthalt

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Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Für die Teilnahme an Freiwilligendiensten in Deutschland (FSJ, BFD, EFD und FÖJ) kann ein Visum erteilt werden. Die Dauer des Freiwilligendienstes kann zwischen sechs und 24 Monaten liegen, die Regel ist jedoch ein volles Jahr.

Ziele des Aufenthalts sind Engagement für das Allgemeinwohl sowie der Kompetenzerwerb.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthGReisepass

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Vollwertiger und von allen Seiten abgezeichneter Vertrag/ Vereinbarung über Ihren Freiwilligenaufenthalt in Deutschland. Siehe dazu auch unter: Wichtige Hinweise.

  • Enthält der Vertrag oder die Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.

  • Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache zu Ihren Beweggründen, u.a.:

    • Warum möchten Sie in Deutschland den Freiwilligendienst ableisten?

    • Was möchten Sie nach dem Freiwilligendienst machen und wo?

    • Welchen Nutzen erhoffen Sie sich von dem Freiwilligendienst?

    • Wie passt dieser Aufenthalt in Ihre konkrete Lebensplanung und zu Ihrer beruflichen Perspektive?

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit sowie mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit

  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/ des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie diese durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können bzw. dass Ihre Sprachkenntnisse von dort geprüft und für ausreichend eingestuft wurden.)

  • Nachweis zu Ihrer beruflichen/schulischen Qualifikation, z.B. Studienbescheinigung, Universitätsabschluss, Abitur
  • Sofern sich der geplante Aufenthalt zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres in Deutschland nicht unmittelbar an Ihren Schulabschluss oder Ihren letzten Hochschulabschluss anschließt: Nachweise über die Tätigkeiten nach dem Schulabschluss bzw. Studienabschluss (im Regelfall: Arbeitgeberbescheinigungen)

  • Ggfs. weitere Nachweise

  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Zum Bundesfreiwilligendienst und zur Teilnahme an einem Programm von „Weltwärts Süd-Nord“: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.

  • Zur Teilnahme an einem Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterschrieben sein.

  • EFD: Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Arbeitstage, sofern eine Beteiligung von innerdeutschen Behörden entbehrlich ist und Sie sich nicht bereits längerfristig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Ist die Beteiligung innerdeutscher Behörden erforderlich oder liegen Voraufenthalte vor, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Die Antragstellung eines Visums zum Freiwilligenaufenthalt ist gebührenfrei.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Weiterführende Informationen finden sich auf folgenden Webseiten:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement.html

http://www.bafza.de/

http://www.bundesfreiwilligendienst.de/

http://www.pro-fsj.de/

http://www.foej.de/

http://www.weltwaerts.de

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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