Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt Nr. D6: Visum zur Wiedereinreise
Häufig gestellte Fragen zur Wiedereinreise
1. In meinem abgelaufenen Pass ist meine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Kann ich den Aufenthaltstitel bei der Botschaft übertragen lassen oder benötige ich für den neuen Pass ein Visum?
Sofern der Aufenthaltstitel für Deutschland durch das Ungültigmachen des alten Passes nicht beschädigt wurde, können Sie zusammen mit dem alten und mit dem neuen Pass in der Regel problemlos nach Deutschland einreisen. Gleiches gilt, wenn sie bereits den elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) haben. Die Ausstellung eines Visums zur Wiedereinreise ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Bei Beantragung des neuen Passes bitten Sie das zuständige Passamt um Aushändigung des gesamten alten ungültig gemachten Passes.
Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis ungültig wird, wenn die entsprechenden Passseiten aus dem alten Pass herausgetrennt werden.
Nach Ihrer Rückreise wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde und beantragen dort die Ausstellung eines neuen Aufenthaltstitels.
2. Mein Pass mit meinem Aufenthaltstitel wurde gestohlen. Was muss ich nun tun?
Sie müssen zunächst einen neuen Pass beantragen. Anschließend müssen Sie in der Visastelle der Deutschen Botschaft Tiflis einen Termin buchen und einen Antrag zur sogenannten Wiedereinreise stellen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an visa@tifl.diplo.de und bitten um Vergabe eines Sondertermins. Die Dringlichkeit muss begründet werden.
Zu dem Termin sind die unten genannten Unterlagen zusammenzustellen.
Da für die Erteilung des Visums die Zustimmung der für Sie örtlich zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist, wird empfohlen, sich ggf. bereits vor der Antragstellung mit dieser in Verbindung zu setzen und um die Ausstellung einer sog. Vorabzustimmung zu bitten. Die Ausländerbehörden sind jedoch nicht verpflichtet, eine solche Vorabzustimmung auszustellen. Dies liegt im Ermessen der Ausländerbehörden.
3. Meine Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen. Was muss ich nun tun?
In diesem Fall müssen Sie in der Visastelle der Deutschen Botschaft Tiflis einen Termin buchen und einen Antrag zur sogenannten Wiedereinreise stellen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an visa@tifl.diplo.de und bitten um Vergabe eines Sondertermins. Die Dringlichkeit muss begründet werden.
Zu dem Termin sind die unten genannten Unterlagen zusammenzustellen.
Da für die Erteilung des Visums die Zustimmung der für Sie örtlich zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist, wird empfohlen, sich ggf. bereits vor der Antragstellung mit dieser in Verbindung zu setzen und um die Ausstellung einer sog. Vorabzustimmung zu bitten. Die Ausländerbehörden sind jedoch nicht verpflichtet, eine solche Vorabzustimmung auszustellen. Dies liegt im Ermessen der Ausländerbehörden.
4. Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel in Deutschland vergessen. Was muss ich nun tun?
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihnen der Aufenthaltstitel per Kurier o.ä. zugesandt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, gilt das gleiche Verfahren wie unter Frage 3.
5. Wie lange dauert es, bis ich das Visum bekomme?
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags liegt bei Vorlage einer Vorabzustimmung in der Regel bei ca. ein bis drei Arbeitstagen. Sie können Ihren Pass bereits bei Antragstellung in der Botschaft belassen.
Ohne Vorabzustimmung muss die Stellungnahme der Ausländerbehörde abgewartet werden. Über die Dauer des Verfahrens kann daher keine konkrete Auskunft gegeben werden.
Allgemeine Informationen
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!
Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)
Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien
Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)
Sofern vorhanden: Kopie der Datenseite des alten Reisepasses und/oder des Aufenthaltstitels/ der Aufenthaltskarte
Belege zu Ihrem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, wie z.B. Ihre Meldebescheinigung, Gehaltsbescheinigungen, Ihr Studentenausweis, Ihre Krankenversicherungskarte etc.
Polizeiliches Verlustprotokoll mit Übersetzung, sofern Ihr Pass verloren oder gestohlen wurde
Ggfs. weitere Nachweise und Reisekrankenversicherung (Nach etwaiger positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.)
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!
Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:
ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge
sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge
Wichtige Hinweise
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel bei Vorlage einer Vorabzustimmung ca. ein bis drei Werktage. Ohne Vorabzustimmung muss auf die Antwort der Ausländerbehörde gewartet werden. Über die Dauer des Verfahrens kann daher keine konkrete Auskunft gegeben werden.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visumverfahren beantwortet.
Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.