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Merkblatt Nr. D1e: Visum zum Nachzug eines Elternteils zum deutschen minderjährigen Kind/ Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind

Artikel

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Wohnortnachweis, z.B.: Formlose Einladung des anderen Elternteils mit Personalausweiskopie oder Meldebescheinigung (bei Antragstellung höchstens sechs Monate alt), Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse

  • Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind:

    • Geburtsurkunde des Kindes

    • Ist der nachziehende Vater nicht in die Geburtsurkunde eingetragen, muss zusätzlich vorgelegt werden:

      • Nachweis zur Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung

      • Nachweis zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

      • Zustimmungserklärung der Mutter zu diesen beiden Erklärungen

      • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes, z.B. deutscher Reisepass, Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis

      • Einladungsschreibens des in Deutschland lebenden Elternteils

  • Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind:

    • Eine ärztliche Bescheinigung zur Schwangerschaft mit voraussichtlichem Geburtstermin

    • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Elternteils, über den das Kind diese erwerben wird, z.B. deutscher Reisepass, Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis

    • 1. Wenn Sie mit dem deutschen Elternteil verheiratet sind꞉ Heiratsurkunde

    • 2. Wenn Sie mit dem deutschen Elternteil nicht verheiratet sind, benötigt

      • die nachziehende Mutter:

        • eine Vaterschaftsanerkennung des Vaters und

        • ihre Zustimmungserklärung zu dieser Vaterschaftsanerkennung

      • der nachziehende Vater:

        • eine Vaterschaftsanerkennung

        • eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

        • Zustimmungserklärungen der Mutter zu diesen beiden Erklärungen

  • Ggfs. weitere Nachweise und Reisekrankenversicherung (Nach etwaiger positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.)

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. zehn bis zwölf Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visumverfahren beantwortet.

  • Die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug zu einem deutschen Kind ist gebührenfrei.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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