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Merkblatt Nr. D2f: Visum für einen Au-Pair Aufenthalt

Artikel

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Dieses Visum berechtigt ausschließlich zu einem Aufenthalt als Au-Pair. Ein sich direkt anschließender Aufenthalt in Deutschland ohne vorherige Rückkehr ins Heimatland ist nicht möglich. Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich.

Die Dauer der Au-Pair-Beschäftigung beträgt maximal ein Jahr. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Antragsteller für einen Au-pair-Aufenthalt müssen bei Antragstellung unter 27 Jahre alt sein. Das Mindestalter bei Beschäftigungsbeginn ist 18 Jahre. Au-pairs, die mit den Gasteltern verwandt sind, können nicht berücksichtigt werden.

In der Gastfamilie sollte Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wird Deutsch von beiden Gasteltern nicht als Muttersprache, sondern nur als Familiensprache gesprochen, darf keiner der Gasteltern aus dem Heimatland des Au-Pairs kommen.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Au-Pair Vertrag mit der Gastfamilie

    • Nur, falls der Vertrag über eine Agentur mit RAL-Gütezeichen geschlossen wurde, reicht die Vorlage einer Kopie aus.

    • Da der Postweg nach Georgien unzuverlässig ist, kann die Echtheit des Vertrages auch folgendermaßen bestätigt werden: Die Gasteltern oder die Agentur senden den eingescannten, unterschriebenen Vertrag zum Vergleich vorab an visa@tifl.diplo.de. Das zukünftige Au-pair bringt bitte die gleiche Kopie des Vertrags bei Antragstellung mit und unterschreibt sie ebenfalls. Bitte geben Sie hierzu den Namen des Au-Pairs in der Betreffzeile und im Dateinamen des PDF an (max. 3 MB). Bitte senden Sie NUR den Vertrag. Die Krankenversicherung, die Zustimmung der Agentur für Arbeit und eine Verpflichtungserklärung werden von der Botschaft nicht verlangt.

  • Fragebogen der Gastfamilie von der Bundesagentur für Arbeit – zwingend erforderlich-

  • Jeweils eine Kopie der Datenseite des Passes/Personalausweises der Gastmutter und des Gastvaters

  • Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache zu Ihren Beweggründen, warum Sie in Deutschland einen Au-pair Aufenthalt absolvieren möchten und welche Pläne Sie anschließend haben

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit sowie mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit

  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 in Form eines Sprachzertifikats (keine Teilnahmebescheinigung!). Es ist Ihnen überlassen, wie und wo Sie die Sprachkenntnisse erwerben. Die Botschaft erkennt ausschließlich A1-Sprachzertifikate eines zertifizierten Anbieters an: ein Zertifikat des Goethe Instituts, das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD), ein Zertifikat der Telc-GmbH, das TestDaF oder ein Zertifikat des ECL Prüfungszentrums.

  • Alternativ werden die Sprachkenntnisse im Rahmen des Visumverfahrens durch ein Gespräch über Alltagsthemen überprüft.

  • Nachweis zu Ihrer beruflichen/schulischen Qualifikation, z.B. Studienbescheinigung, Universitätsabschluss, Abitur

  • Sofern sich der geplante Au-Pair Aufenthalt in Deutschland nicht unmittelbar an Ihren Schulabschluss oder Ihren letzten Hochschulabschluss anschließt: Nachweise über die Tätigkeiten nach dem Schulabschluss bzw. Studienabschluss (im Regelfall: Arbeitgeberbescheinigungen)

  • Ggfs. weitere Nachweise

  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Ein (unverbindliches) Muster für einen Au-pair -Vertrag findet sich im Internet-Angebot der Bundesagentur für Arbeit/ZAV. Mehrsprachige Informationen über Au-pair Aufenthalte und Au-pair Agenturen mit dem Gütezeichen der „Gütegemeinschaft Au-pair e.V.“ finden Sie auf deren Homepage im Download Center.

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.

  • Neuerungen zur Au-Pair ab dem 01.05.2023 finden Sie hier:

    https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/au-pair

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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