Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt Nr. D1b: Visum zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!
Allgemeine Informationen
Das Visumverfahren sollte erst als letzter Schritt vor der Einreise erfolgen, nachdem die zivil- bzw. personenstandsrechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung in Deutschland geschaffen worden sind. Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig und vor Beantragung des Visums mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen dort für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind.
Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.
Für ein Visum zur beabsichtigen Eheschließung beachten Sie bitte das gesonderte Merkblatt der Botschaft.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)
Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien
Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)
Eine Bescheinigung des Standesamts über das Vorliegen aller Eheschließungsvoraussetzungen oder die Anmeldung zur Eheschließung bei einem deutschen Standesamt
Bei Vorehen: Alle vorherigen Heirats-, Sterbe-, Scheidungsurkunden/Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, Namensänderungsbescheinigungen
Eine Kopie des Passes oder des Personalausweises des in Deutschland lebenden Verlobten sowie eine Kopie der Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate), bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich zwei Kopien der Aufenthaltserlaubnis
Eine schriftliche und eigenhändig unterschriebene Erklärung der/des in Deutschland lebenden Verlobten, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen und dass er/sie die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66 – 68 AufenthG übernimmt.
Ihre Verlobte/Ihr Verlobter sollte sich rechtzeitig bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob dort für die Bearbeitung des Antrags eine behördliche (!) Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss.
Einkommensnachweise (mindestens der letzten drei Monate) des/der in Deutschland lebenden Verlobten
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 in Form eines Sprachzertifikats (keine Teilnahmebescheinigung!). Es ist Ihnen überlassen, wie und wo Sie die Sprachkenntnisse erwerben. Die Botschaft erkennt ausschließlich A1-Sprachzertifikate eines zertifizierten Anbieters an: ein Zertifikat des Goethe Instituts, das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD), ein Zertifikat der Telc-GmbH, das TestDaF oder ein Zertifikat des ECL Prüfungszentrums. (Bitte beachten Sie das gesonderte Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse mit weiteren Erläuterungen und Ausnahmeregelungen)
Ggfs. weitere Nachweise und Reisekrankenversicherung (Nach etwaiger positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.)
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!
Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:
ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge
sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge
Wichtige Hinweise
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Ein Visum zur Eheschließung kann erst erteilt werden, wenn beide Verlobten das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Informationen zum „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland“ finden Sie in der entsprechenden Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Broschüre ist in deutscher und englischer Sprache hier verfügbar.
Die Eheschließung muss unmittelbar bevorstehen. Die Anmeldung zur Eheschließung verliert ihre Gültigkeit sechs Monaten nach Ausstellungsdatum. Vor Erteilung des Visums muss auch das Datum der Eheschließung feststehen.
Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. zehn bis zwölf Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visumverfahren beantwortet.
Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.