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Merkblatt Nr. D3c: Visum zur Absolvierung eines (Intensiv-)Sprachkurses
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!
Allgemeine Informationen
Es ist zu unterscheiden, ob Sie den Sprachkurs zur Vorbereitung eines Studiums belegen wollen oder ob es sich um einen „isolierten“ Sprachkurs handelt, der nicht der (unmittelbaren) Studienvorbereitung dient. Dieses Merkblatt bezieht sich auf reine Sprachkurse ohne anschließende Studienaufnahme. Wenn Sie direkt nach dem Sprachkurs ein Studium aufnehmen wollen, ist dieses Merkblatt nicht einschlägig für Sie. Bitte verwenden Sie das Merkblatt „Studium/Studienbewerber“.
Sprachkurse im Sinne des § 16b Abs. 1 AufenthG sind ausschließlich Intensivsprachkurse. Es muss in der Regel ein täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche stattfinden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von vornherein zeitlich begrenzt sein.
Deutschkenntnisse sind im Vorfeld nicht zwingend erforderlich. Die Frage, ob Sie sich im Rahmen der im Heimatland bestehenden Möglichkeiten zumindest bereits um die Aneignung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (ungefähr Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER) bemüht haben, kann jedoch bei der Prüfung der Plausibilität des angegebenen Aufenthaltszwecks eine Rolle spielen. Sollten Sie offensichtlich über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, können Sie diese bei einem Gespräch anlässlich Ihrer persönlichen Vorsprache in der Botschaft nachweisen.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Sprachkurses ist nicht erlaubt.
Ein Zweckwechsel nach erfolgreicher Beendigung des Sprachkurses ist möglich, sofern im Anschluss eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll. Zum Nachweis ist ein Zertifikat erforderlich.
Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, muss der Antrag und die Erklärung von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Sollte ein Sorgeberechtigter das Antragsformular mitsamt Erklärung nicht unterschreiben können, kann er schriftlich, in notariell beglaubigter Form, sein Einverständnis zur Beantragung des Visums erklären.
In diesem Fall ist eine Kopie der Datenseite eines Ausweisdokuments (z.B. Reisepass, Personalausweis) des verhinderten Sorgeberechtigten beizufügen.
Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)
Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien
Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)
Einladung der Sprachschule mit Angaben über Kursort, Kursdauer und Niveau zu Beginn und zum Ende des Kurses sowie der Anzahl der Wochenstunden (siehe „Wichtige Hinweise“) mit Bestätigung der bezahlten Kursgebühren für den kompletten Aufenthalt.
Achtung: Ein Integrationskurs ist kein Sprachkurs im Sinne dieses Merkblatts!
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von 1027,- Euro pro Monat für die gesamte Dauer des geplanten Sprachkurses (z.B. sind bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von sechs Monaten 6.162,- Euro, bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von neun Monaten 9.243,- Euro nachzuweisen). Auf das einschlägige Merkblatt der Botschaft (Merkblatt Nr. D3f) wird verwiesen.
Ggf. Vorlage einer (ausreichend werthaltig) Verpflichtungserklärung für die Dauer des Sprachkurses kann ebenfalls vorgelegt werden - oder -
Eine mögliche Nebenbeschäftigung von 20 Stunden je Woche kann, bei Nachweis eins konkreten Beschäftigungsverhältnisses, zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen.
Vorbildungsnachweise: Zuletzt erreichter schulischer und universitärer Abschluss (z.B. Abitur, Bachelorabschluss, Diplom)
Sofern sich der geplante Sprachkurs in Deutschland nicht unmittelbar an Ihren Schulabschluss oder Ihren letzten Hochschulabschluss anschließt: Nachweise über die Tätigkeiten nach dem Schulabschluss bzw. Studienabschluss
Sofern Sie aktuell in Georgien studieren: Studienbescheinigung, ggf. mit Freistellungsvermerk
Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache, in welchem detailliert die Gründe für den beabsichtigten Sprachkurs und die Zeit danach dargestellt werden und wieso der Sprachkurs in Deutschland erfolgen soll, wie, wo und wie lange Sie schon Deutsch lernen
Falls zutreffend: Bestätigung des Arbeitgebers, dass Deutschkenntnisse für Ihre weitere berufliche Entwicklung erforderlich sind mit Angaben von Gründen, zum Beschäftigungszeitraum, Position und Monatsverdienst im Unternehmen
Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit und Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit
Wenn Sie bereits Deutschkenntnisse erworben haben: Nachweis (z.B. Sprachzertifikat)
Ggfs. weitere unterstützende Nachweise
Für Antragsteller, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben:
Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausreise und zum dauerhaften (!) Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet sowie
einen schriftlichen Nachweis darüber, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird, seitens der Eltern und der Referenzperson in Deutschland mit Pass-/Personalausweiskopie, sowie
Geburtsurkunde des Antragstellers mit einer Kopie (sofern diese nicht bereits im Rahmen des Nachweises der Finanzierung vorgelegt wird)
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!
Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:
ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge
sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge
Wichtige Hinweise
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.