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Merkblatt Nr. D2c: Visum zur Aufnahme einer selbstständigen/freiberuflichen Erwerbstätigkeit

Artikel

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Dieses Merkblatt richtet sich grundsätzlich an alle Antragsteller, die planen, in Deutschland eine selbstständige oder freiberufliche Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Nützliche Informationen zur selbstständigen / freiberuflichen Erwerbstätigkeit finden Sie hier:

  • Unverbindliche Muster, die insbesondere Aussagen zum Inhalt der vorzulegenden Unterlagen treffen, finden sich auf den Webseiten der Ausländerbehörden des Landes Berlin. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Katalog keine bundesweite Allgemeinverbindlichkeit besitzt.

  • Für die Ausübung bestimmter freiberuflicher Tätigkeiten, z.B. als Architekt, kann die Einholung einer Berufsausübungserlaubnis erforderlich sein. Ob für die geplante freiberufliche Tätigkeit eine Berufsausübungserlaubnis benötigt wird, kann in der Übersicht der Bundesagentur für Arbeit über Berufe geprüft werden.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Für Selbstständige: Notarielle Gründungsurkunde, notarieller Gesellschaftsvertrag, aktueller Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste sowie, sofern zutreffend, Geschäftsführervertrag

  • Für Selbstständige: Strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee auf Deutsch, bestehend aus

    • Firmenprofil

    • Businessplan

    • Geschäftskonzept

    • Kapitalbedarfsplan

    • Beschreibung der persönlichen Qualifikation

    • Markt- und Konkurrenzanalyse

    • Marketingstrategie

    • Ertragsvorschau; Gewinn- und Verlustrechnung; Liquiditätsvorschau

    • Schilderung der Zukunftsaussichten

    • Zusatzangaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und Anzahl der voraussichtlich entstehenden Ausbildungsplätze

    • Falls möglich: Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden

  • Für Freiberufler: Strukturierte und detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens mit möglichst aussagekräftigen Nachweisen auf Deutsch

  • Finanzierungsplan bzw. Nachweis zur Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage auf Deutsch, sowie Nachweis über ausreichender Finanzierung des Lebensunterhalts für 1 Jahr in Form eines Sperrkontos mit einem transferierbarem Guthaben (für max. 12 Monate – 11.840,00 EURO)

  • Ihre berufliche Qualifikation mit deutscher Übersetzung, z.B.

    • Nachweis des erworbenen Ausbildungsabschlusses

    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen

    • Zuletzt erworbener Schul-/ Hochschulabschluss

    • Diplom nebst Ankerkennung/Anabin

  • Sofern zutreffend: Nachweise über erworbene Fremdsprachenkenntnisse, z.B. durch Sprachzertifikate oder Bescheinigungen von Sprachschulen

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit

  • Für selbstständige Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre: Nachweise zu einer angemessenen Altersversorgung, z. B. eigenes Vermögen in jeglicher Form, im Aus- und/oder Inland erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen/ Investitionssumme

  • Angebot zu einer privaten Krankenversicherung (kein Vertrag)

  • Ggfs. weitere unterstützende Nachweise

  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

  • Fragebogen zur selbstständigen Erwerbstätigkeit, siehe Anhang!

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. acht bis zwölf Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie, dass neben der zuständigen Ausländerbehörde weitere zuständige Stellen zu beteiligen sind.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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