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Merkblatt Nr. D2b: Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Blaue Karte EU)

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Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen: Sie können sich bewerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Anerkannter oder vergleichbarer ausländischer Hochschul- oder Hochschulabschluss oder deutscher Abschluss mit einem Mindestgehalt von 3.650,00 EURO/Monat, 43.800 EUR/Jahr (für 2023) bzw. 3.775,00 EURO/Monat, 45.300 EUR/Jahr (für 2024)

  • Sogenannte „Große Blaue Karte“

ODER

Anerkannter oder vergleichbarer ausländischer höherer oder tertiärer Bildungsabschluss oder deutscher Abschluss, der nicht länger als drei Jahre vor der Beantragung eines EU-Blue-Card-Visums erworben wurde und ein Mindestgehalt von 3.306,90 EURO/Monat, 39.682,80 EUR/Jahr (für 2023) bzw. 3.420,15 EURO/Monat, 41.041,80 EUR/Jahr (für 2024)

  • Blaue Karte für Berufsanfänger

ODER

Anerkannter oder vergleichbarer ausländischer Hochschul- oder Hochschulabschluss oder deutscher Abschluss, Beschäftigung in einem sogenannten Mangelberuf und ein Mindestgehalt von 3.306,90 EURO/Monat, 39.682,80 EUR/Jahr (für 2023) bzw. 3.420,15 EURO/Monat, 41.041,80 EUR/Jahr (für 2024).

  • Blaue Karte für Mangelberufe

Nachfolgend finden Sie u.a. die Mangelberufe:

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit einer Kopie

    Für den Erhalt einer Blauen Karte EU gelten Gehaltsgrenzen. Diese werden jährlich durch das
  • Hochschulabschluss mit Fächerübersicht

  • Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses: Für den Erhalt einer Blauen Karte EU muss Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Dies können Sie in der Datenbank ANABIN nachprüfen. Einen Ausdruck aus ANABIN fügen Sie bitte Ihrem Antrag bei.

  • Sollte Ihre Fachrichtung/ Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, der Abschluss nicht mit „entspricht“/„gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ eingestuft werden, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen. Eine Anerkennung ist auch für Abschlüsse nötig, die als „bedingt vergleichbar“ geführt werden.

  • Bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure (vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission) genügt als Nachweis auch eine Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis (z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation).

  • Sofern zutreffend: Nachweise über erworbene Fremdsprachenkenntnisse, z.B. durch Sprachzertifikate oder Bescheinigungen von Sprachschulen

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit

  • Ggfs. weitere unterstützende Nachweise (z.B. Arbeitgebernachweise, Empfehlungsschreiben)

  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Arbeitstage, sofern eine Beteiligung von innerdeutschen Behörden entbehrlich ist und Sie sich nicht bereits längerfristig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Ist die Beteiligung innerdeutscher Behörden erforderlich oder liegen Voraufenthalte vor, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Nützliche Informationen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit finden Sie hier:

  • Make it in Germany: Englischsprachiges Fachkräfteportal mit Tipps zur Jobsuche über Berufsbeschreibungen, Umzugsinformationen usw. Dort finden Sie auch den kurzen Informationsfilm „24h in Deutschland“.

  • Migration-Check: Kurz-Orientierung auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit, ob eine Arbeitserlaubnis in Deutschland überhaupt möglich ist

  • www.anerkennung-in-deutschland.de

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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