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D3a: Visum für einen Aufenthalt zu Studienzwecken (auch Austauschstudenten und Stipendiaten) sowie zur Studienbewerbung, Besuch eines Studienkollegs oder einer Aufnahmeprüfung am Studienkolleg

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Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen. Es ist empfehlenswert, sich so früh wie möglich um die Zulassung bzw. Zusage der Hochschule zu kümmern.

Ausländische Doktoranden (PHD), die an einer deutschen Hochschule zur Promotion oder zu einem Doktorandenprogramm als Vollzeitprogramm zugelassen worden sind, können ein Visum für ein Promotionsstudium in Deutschland beantragen. Soll die Promotion im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer Forschungsvereinbarung mit einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgen, ist ein Visum zum Forschungsaufenthalt zu beantragen.

Während des Studiums kann der Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten verdient werden. Nach Abschluss des Studiums haben Sie die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu suchen.

  • Als „Studenten“ gelten Antragsteller, die sich bei einer Hochschule oder studienvorbereitenden Einrichtung (z.B. dem „Studienkolleg“) beworben haben und bereits eine Zulassung oder eine Bewerberbestätigung besitzen.

  • Austauschstudenten absolvieren einen Teil ihres Studiums in Deutschland und setzen anschließend ihr Studium an der georgischen Heimatuniversität fort.

  • Als „Studienbewerber“ gelten Antragsteller, die sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule interessieren, aber noch nicht an einer Hochschule oder studienvorbereitenden Einrichtung zugelassen sind. Hierzu zählen auch Studieninteressierte im musischen / künstlerischen Bereich mit Aufnahmeprüfung in Deutschland. Dem Studienbewerber wird das Visum von der Ausländerbehörde nur verlängert, wenn er eine Zulassung zu einem Studium vorlegen kann.

Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen, die noch keine Zulassung einer Universität haben, müssen im Visumverfahren darlegen, wo sie im Anschluss studieren möchten (bspw. Bewerberbestätigung). Der Intensiv-Sprachkurs muss eindeutig der Studienvorbereitung dienen.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

    • Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, muss der Antrag und die Erklärung von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.

    • Sollte ein Sorgeberechtigter das Antragsformular mitsamt Erklärung nicht unterschreiben können, kann er schriftlich, in notariell beglaubigter Form, sein Einverständnis zur Beantragung des Visums erklären.

    • In diesem Fall ist eine Kopie der Datenseite eines Ausweisdokuments (z.B. Reisepass, Personalausweis) des verhinderten Sorgeberechtigten beizufügen.

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien und eine aktuelle Grenzübertrittsbescheinigung nebst Übersetzung

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Zulassung oder Bewerberbestätigung oder Studienplatzvormerkung

    • Bei der Vorlage einer Bewerberbestätigung muss für die Erteilung eines Visums zu Studienzwecken die endgültige Zulassung vor Erteilung des Visums nachgereicht werden. Kann eine endgültige Zulassung nicht vorgelegt werden, wird in diesen Fällen ggf. ein Visum zur Studienbewerbung erteilt.

    • Für PHD-Studenten: Zulassungsbescheid der Hochschule zur Promotion oder zum Doktorandenprogramm im Original, Einladung des betreuenden Professors/ der betreuenden Forschungseinrichtung sowie eine kurze Beschreibung des Vorhabens und ggf. eine Zulassung der Universität zur Promotion

    • Für Austauschstudenten: Zulassung oder Einladung der deutschen Universität

    • Die Vorlage eines Ausdrucks einer PDF-Datei ist ausreichend, wenn diese mit Unterschrift und Stempel der Universität versehen ist. Im Laufe des Verfahrens kann ggf. das Original der Zulassung / der Einladung angefordert werden.

  • Falls vorhanden: Nachweise über Kontakte zu deutschen Hochschulen

  • Finanzierungsnachweis zum Studienaufenthalt für mindestens das erste Studienjahr:

  • Einzahlung eines Guthabens in Höhe von zurzeit 11.208 €/ Jahr (BaFöG-Höchstsatz) (Erhöhung ab 01.09.2024: 11.904 €/ Jahr; bis zum 01.09.2024 gilt ein Übergangszeitraum) auf ein Sperrkonto in Deutschland. Davon können monatlich 1/12 des Betrages ausgezahlt werden. Die Einrichtung ist grundsätzlich bei jedem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften gestattet ist, möglich. Hinweise zur Einrichtung eines Sperrkontos finden Sie hier.

    oder

  • Studienbewerbern ohne Zulassungsbescheid müssen abweichend mindestens 1.027,00 € monatlich (12.342,00 € im Jahr) zur Verfügung stehen.

    • Auf das einschlägige Merkblatt der Botschaft (Merkblatt Nr. D3f) wird verwiesen.

    • Stipendienzusagen in Höhe von 992,00 EURO monatlich. Fällt das Stipendium niedriger aus, muss die Differenz entsprechend der aufgezeigten Alternativen für den begehrten Zeitraum nachgewiesen werden.

    • Bitte erläutern Sie auch, wie die Finanzierung des Studiums über das erste Jahr hinaus sichergestellt werden soll.

      Liegt keine unbedingte Zulassung, sondern eine Einladung zur Aufnahmeprüfung vor, gilt dies als „Studienbewerbervisum“ und es müssen 1.027,00 EURO/Monat nachgewiesen werden. In diesem Fall ist ein Sperrkonto in Höhe von 12.324,00 EURO mit einer monatlichen Verfügbarkeit von 1.027,00 EURO ausreichend.

      Es wird ausdrücklich noch auf das Merkblatt D3f zur Finanzierung verwiesen!

  • Vorbildungsnachweise: Zuletzt erreichter schulischer und universitärer Abschluss (z.B. Abitur, Bachelorabschluss, Diplom)

  • Sofern sich das geplante Studium in Deutschland nicht unmittelbar an Ihren Schulabschluss oder Ihren letzten Hochschulabschluss anschließt: Nachweise über die Tätigkeiten nach dem Schulabschluss bzw. Studienabschluss

  • Für Austauschstudenten: Aktuelle Studienbescheinigung der georgischen Universität mit Angabe des Studienjahres und der Fachrichtung

  • Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache, in welchem detailliert die Gründe für das beabsichtigte Studium und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit

  • Nachweis zu Kenntnissen der Unterrichtssprache auf mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER

    • Sofern vor der Aufnahme des Studiums ein Sprachkurs besucht wird: Nachweis über die Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Intensiv-Sprachkurs (mindestens 18 Wochenstunden) an einer deutschen Sprachschule mit Angabe des Kursorts, der Kursdauer und dem Sprachniveau zum Beginn und Ende des Sprachkurses mit Bestätigung der bezahlten Gebühren

    • Steht die Zulassung unter der Bedingung, dass vor Einschreibung ein bestimmtes Niveau an Sprachkenntnissen nachzuweisen ist, ist dieser Nachweis bereits bei Beantragung bzw. spätestens zur Erteilung des Visums zu führen.

    • Für PHD-Studenten ist auch die Vorlage eines Schreibens der deutschen Universität, dass die Sprachkenntnisse dort geprüft und für ausreichend eingestuft wurden, möglich.

    • Deutsche Sprachkenntnisse können z.B. nachgewiesen werden durch anerkannte Zertifikate (Goethe, Telc, ÖSD, TestDaF, DSH, Deutsches Sprachdiplom KMK, ECL).

    • Englische Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch ausreichende Prüfungsergebnisse in IELTS oder TOEFL.

  • Ggfs. weitere unterstützende Nachweise (z.B. Empfehlungsschreiben etc.)

  • Für Antragsteller, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben:

    • Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausreise und zum dauerhaften (!) Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet sowie

    • einen schriftlichen Nachweis darüber, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird, seitens der Eltern und der Referenzperson in Deutschland mit Pass-/Personalausweiskopie, sowie

    • Geburtsurkunde des Antragstellers mit einer Kopie (sofern diese nicht bereits im Rahmen des Nachweises der Finanzierung vorgelegt wird)

  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

    (Nur für Austauschstudenten gilt: Liegt die Gesamtdauer des geplanten Austauschstudiums unter einem Jahr, kann das Visum ggf. für diese gesamte Aufenthaltsdauer ausgestellt werden. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit der deutschen Partneruniversität auf und klären Sie, ob für die dortige Einschreibung eine reguläre deutsche Krankenversicherung erforderlich ist. Ein entsprechendes Schreiben der Universität sowie eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts sind bei Beantragung, vorzulegen. Die Reisekrankenversicherung kann spätestens zur Erteilung vorgelegt werden.)

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Während des Studiums können Sie grundsätzlich einer studentischen Nebentätigkeit und zusätzlich zeitlich beschränkt einer Beschäftigung nachgehen (§ 16 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz). Ferner kann nach erfolgreichem Studienabschluss unter Umständen eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Suche eines Arbeitsplatzes in Deutschland (gemäß der im Studium erworbenen Qualifikationen) erteilt werden (§ 16 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz).

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen, mindestens jedoch vier Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsdauer für Empfänger von Stipendien aus Mitteln deutscher öffentlich-rechtlicher Einrichtungen beträgt in der Regel nur einige Werktage.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich. Für Empfänger von Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln ist die Beantragung des Visums gebührenfrei.

  • Informationen rund um das Studium in Deutschland finden Sie auch auf: https://www.study-in-germany.de/

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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