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Merkblatt Nr. D1h: Visum zum Familiennachzug zu einem anerkannten Flüchtling

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Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Generell sind der Familiennachzug von Ehefrau/Ehemann und der Nachzug minderjähriger Kinder zu ihren Eltern möglich. Beim Nachzug zu einem anerkannten Flüchtling sind in der Regel weder Deutschkenntnisse noch die Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien nebst Auszug aus dem Ein- und Ausreiseregister des georgischen Innenministeriums für die letzten zwölf Monate vor Antragstellung sowie ggf. weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt in Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Im Falle des Nachzugs von Ehegatten: Heiratsurkunde und bei Vorehen: alle vorherigen Heirats-, Sterbe-, Scheidungsurkunden/ Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, Namensänderungsbescheinigungen

  • Im Falle des Nachzugs von Kindern: Geburtsurkunde und notarielle Zustimmungserklärung des/der in Deutschland lebenden Eltern(teils)

  • Eine Kopie des Passes des in Deutschland lebenden Ehepartners / Elternteils sowie eine Kopie der Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate)

  • Eine Kopie des Anerkennungsbescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Aufenthaltserlaubnis

  • Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung:

    • Einkommensnachweise (mindestens der letzten drei Monate) des in Deutschland lebenden Ehepartners / förmliche Verpflichtungserklärung oder

    • Fristwahrende Anzeige (siehe „Wichtige Hinweise“)

  • Ggfs. weitere Nachweise und Reisekrankenversicherung (Nach etwaiger positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.)

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Ausnahme zum Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts: Wird der Familiennachzug innerhalb von drei Monaten ab Zuerkennung des Flüchtlingsstatus/ der Asylberechtigung des Angehörigen in Deutschland gestellt, wird diese Frage nicht geprüft – es ist dann kein Nachweis erforderlich. Um die Frist zu wahren, genügt ein formloser Antrag. Es empfiehlt sich die Nutzung des Vordrucks unter www.fap.diplo.de.

  • Verfügen Antragsteller nicht über einen anerkannten und visierfähigen Reisepass, so ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, die nachzuweisen geeignet sind, dass ein Reisepass zumutbar nicht beschafft werden kann. Näheres wird Antragstellern bei Vorsprache erläutert.

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. zehn bis zwölf Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn Antragsteller nicht über einen anerkannten und visierfähigen Reisepass verfügen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visumverfahren beantwortet.

  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00 € (Kinder: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Dieses Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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