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Merkblatt Nr. D3d: Visum zum Schulbesuch / zum Schüleraustausch

Artikel

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Nach den Regelungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am (dauerhaften) Schulbesuch nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Wenn der Lebensunterhalt und entstehende Ausbildungskosten des ausländischen Schülers z. B. durch Zahlungen der Eltern gesichert sind und die Rückkehrbereitschaft im Anschluss an die Schulausbildung sichergestellt ist, können Ausnahmen in Betracht kommen.

Ein nationales Visum zum Zweck des (dauerhaften) Schulbesuchs kommt in der Regel frühestens ab der neunten Klassenstufe in Betracht. Eine Ausnahme von dieser Regelung muss bei Antragstellung nachgewiesen bzw. ausreichend begründet werden (vgl. unten). Über eine Ausnahmeregelung entscheiden die zuständigen Stellen in Deutschland. Von dieser Regelung ist ein zeitlich begrenzter Schüleraustausch ausgenommen.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

    • Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, muss der Antrag und die Erklärung von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.

    • Sollte ein Sorgeberechtigter das Antragsformular mitsamt Erklärung nicht unterschreiben können, kann er schriftlich, in notariell beglaubigter Form, sein Einverständnis zur Beantragung des Visums erklären.

    • In diesem Fall ist eine Kopie der Datenseite eines Ausweisdokuments (z.B. Reisepass, Personalausweis) des verhinderten Sorgeberechtigten beizufügen.

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Geburtsurkunde des Antragstellers

  • Aktuelle Schulbescheinigung und aktuellstes Zeugnis

  • Nachweis zu Kenntnissen der Unterrichtssprache

    • Sofern vor Beginn des Schulbesuchs ein Sprachkurs besucht wird: Nachweis über die Anmeldung zu einem schulvorbereitenden Intensiv-Sprachkurs an einer deutschen Sprachschule mit Angabe des Kursorts, der Kursdauer und dem Sprachniveau zum Beginn und Ende des Sprachkurses mit Bestätigung der bezahlten Gebühren

    • Deutsche Sprachkenntnisse können z.B. nachgewiesen werden durch anerkannte Zertifikate (Goethe, Telc, ÖSD, TestDaF, DSH, Deutsches Sprachdiplom KMK, ECL). Englische Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch ausreichende Prüfungsergebnisse in IELTS oder TOEFL.

    • Im Falle des Schüleraustauschs reicht eine Bestätigung der deutschen oder georgischen Schule über die erforderlichen Sprachkenntnisse aus.

  • Bei einem Schüleraustausch mit Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch:

    • Bestätigung der Organisation über den Schüleraustausch in Deutschland

    • Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind

  • Bei einem Schüleraustausch ohne Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch:

    • Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland über den Schüleraustausch unter Angabe der zwischenstaatlichen Vereinbarung der deutsch-georgischen Partnerschulen

    • Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind

  • Bei einem dauerhaften regulären Schulbesuch:

    • Die Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Schulbesuch ist nur im Ausnahmefall vorgesehen und grundsätzlich frühestens ab der neunten Klassenstufe möglich. Die Ausnahmefälle sind in Ziffer 16.5.2 der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz abschließend aufgeführt. Das Vorliegen des zugelassenen Ausnahmefalls ist anhand geeigneter Nachweise bei Antragstellung zu belegen.

  • Ggfs. weitere unterstützende Nachweise

  • Für Antragsteller, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben:

    • Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausreise und zum dauerhaften (!) Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet sowie

    • einen schriftlichen Nachweis darüber, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird, seitens der Eltern und der Referenzperson in Deutschland mit Pass-/Personalausweiskopie, sowie

    • Geburtsurkunde des Antragstellers mit einer Kopie (sofern diese nicht bereits im Rahmen des Nachweises der Finanzierung vorgelegt wird)

  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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