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Merkblatt Nr. D3b: Visum zur Absolvierung einer (Berufs-)Ausbildung

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Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

    • Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, muss der Antrag und die Erklärung von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.

    • Sollte ein Sorgeberechtigter das Antragsformular mitsamt Erklärung nicht unterschreiben können, kann er schriftlich, in notariell beglaubigter Form, sein Einverständnis zur Beantragung des Visums erklären.

    • In diesem Fall ist eine Kopie der Datenseite eines Ausweisdokuments (z.B. Reisepass, Personalausweis) des verhinderten Sorgeberechtigten beizufügen.

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Ausbildungsvertrag aus Deutschland mit Angabe

    • des ausbildenden Betriebs (Name mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes und Kontaktdaten eines Ansprechpartners) und/oder sofern zutreffend der Berufsschule

    • des Ausbildungsberufs

    • der Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit

    • der Brutto-Ausbildungsvergütung in EUR monatlich

    • des Zeitraums der Ausbildung

  • Sofern zutreffend: Ergänzende Ausbildung (z.B. für Fachärzte in Weiterbildung):

    • Bescheid der Anerkennungsstelle, der erforderliche Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen (z.B. Sprachnachweis) feststellt

    • Zusätzlich bei einer betrieblichen Bildungsmaßnahme: Weiterbildungsplan

  • Finanzierungsnachweis: Es kann nur davon ausgegangen werden, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, wenn Ihre monatliche Ausbildungsvergütung mindestens 822 Euro netto bzw. 990 Euro brutto beträgt. Können Nachweise vorgelegt werden, dass einzelne Kosten (z.B. Kost und Logis) nicht anfallen, reduziert sich der Betrag entsprechend. Sollte eine Vergütung der o.g. Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhalts durch weitere Nachweise belegt werden. Der Finanzierungsnachweis kann dann wie folgt erbracht werden:

    • Behördliche (!) Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG, nicht älter als 6 Monate und mit dem Aufenthaltszweck „Ausbildung“ sowie nachgewiesener Bonität. Ausländerbehörden in Deutschland stellen dieses Dokument aus.

    • Nachweis über ein ausreichendes Guthaben auf einem hiesigen oder deutschen Konto

      • Bitte beachten Sie, dass im Laufe des Visumverfahrens die Eröffnung eines Sperrkontos erforderlich werden kann. Sie werden in diesem Fall entsprechend informiert und um die Vorlage eines solchen Nachweises gebeten. Information zur Einrichtung eines Sperrkontos finden Sie hier.

      • Wird der Nachweis über das Konto eines Elternteils / der Eltern geführt, muss das Verwandtschaftsverhältnis durch die Vorlage einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden. In diesem Fall muss des Weiteren eine notarielle Verpflichtungserklärung des Elternteils/ der Eltern, eine Gehaltsbescheinigung sowie eine Kopie der Datenseite der Reisepässe des Elternteils/ der Eltern vorgelegt werden.

    • Stipendienzusage (Fällt das Stipendium niedriger aus als der Fehlbedarf, muss die Differenz entsprechend den aufgezeigten Alternativen für den begehrten Zeitraum nachgewiesen werden.)

  • Vorbildungsnachweise: Zuletzt erreichter schulischer und universitärer Abschluss (z.B. Abitur, Bachelorabschluss, Diplom)

  • Sofern sich die geplante Ausbildung in Deutschland nicht unmittelbar an Ihren Schulabschluss oder Ihren letzten Hochschulabschluss anschließt: Nachweise über die Tätigkeiten nach dem Schulabschluss bzw. Studienabschluss

  • Sofern Sie aktuell in Georgien studieren: Studienbescheinigung

  • Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache, in welchem detailliert die Gründe für die beabsichtigte Ausbildung und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden.

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit

  • Nachweis zu Kenntnissen der deutschen Sprache in der Regel auf Niveau B1.

    • Handelt es sich um eine qualifizierte Ausbildung sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B1 nachzuweisen. Falls nur A2 vorliegt gilt folgendes zu beachten:

      • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule, dass Sprachkenntnisse ausreichend sind,

        oder

      • Anmeldebestätigung für einen ausbildungsvorbereitenden Deutschkurs (vorgeschaltet vor Beginn der Ausbildung).

    • Sofern vor der Aufnahme der Ausbildung ein staatlich begleitetes Sonderprogramm mit Deutschkursen oder anderweitige Sprachkurse besucht werden: Nachweis über die Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensiv-Sprachkurs (mindestens 18 Wochenstunden) an einer deutschen Sprachschule mit Angabe des Kursorts, der Kursdauer und dem Sprachniveau (s.o.) zum Beginn und Ende des Sprachkurses mit Bestätigung der bezahlten Gebühren.

    • Deutsche Sprachkenntnisse können z.B. nachgewiesen werden durch anerkannte Zertifikate (Goethe, Telc, ÖSD, TestDaF, DSH, Deutsches Sprachdiplom KMK, ECL).

  • Ggfs. weitere unterstützende Nachweise (z.B. Empfehlungsschreiben etc.)

  • Für Antragsteller, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben:

    • Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausreise und zum dauerhaften (!) Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet sowie

    • einen schriftlichen Nachweis darüber, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird, seitens der Eltern und der Referenzperson in Deutschland mit Pass-/Personalausweiskopie, sowie

    • Geburtsurkunde des Antragstellers mit einer Kopie (sofern diese nicht bereits im Rahmen des Nachweises der Finanzierung vorgelegt wird)

  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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