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Merkblatt Nr. D2g: Visum zur Aufnahme eines Praktikums (>3 Monate)
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)
Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien
Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)
Praktikumsvertrag aus Deutschland mit Angabe
des Arbeitgebers (Name mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes und Kontaktdaten eines Ansprechpartners)
der Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
des Brutto-Entgelts in EUR monatlich
des Zeitraums des Anstellungsverhältnisses
der Tätigkeitsbezeichnung (ggfs. Arbeitsfeld)
Praktikumsplan
Nachweis zu Ihrer beruflichen Qualifikation, z.B. Hochschulabschluss, Berufsausbildung, Schulabschluss, Studienbescheinigung
Sofern zutreffend: Bescheinigung über die Vermittlung des Praktikums
Bei Förderung durch die EU z.B. Erasmus-Bestätigung
Im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms mit einer Dauer von bis zu einem Jahr für Studenten/ Absolventen ausländischer Hochschulen: Bescheinigung des Verbands, der öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder der studentischen Organisation
Für Fach- und Führungskräfte (Regierungspraktikant/inn/en) mit Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, der EU oder zwischenstaatlichen internationalen Organisationen: Praktikums- und Stipendienbescheinigung der jeweiligen Stelle
Bei studienbezogenen Praktika während des Studiums an einer ausländischen Hochschule nach dem vierten Fachsemester
ggfs. Vermittlungsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung), sofern vorhanden
Sofern zutreffend: Nachweise über erworbene Fremdsprachenkenntnisse, z.B. durch Sprachzertifikate oder Bescheinigungen von Sprachschulen
Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit.
Ggfs. weitere unterstützende Nachweise (z.B. Arbeitgebernachweise, Empfehlungsschreiben etc.)
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!
Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:
ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge
sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge
Wichtige Hinweise
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Deutsche Sprachkenntnisse können im Visumverfahren nachgewiesen werden durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH, eines ECL Prüfungszentrums oder einem TestDaF-Institut.
Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Wochen, sofern eine Beteiligung von innerdeutschen Behörden entbehrlich ist und Sie sich nicht bereits längerfristig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Ist die Beteiligung innerdeutscher Behörden erforderlich oder liegen Voraufenthalte vor, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.
Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich. Für Empfänger von Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder EU-Mitteln ist die Beantragung des Visums gebührenfrei.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.