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Merkblatt Nr. D2k: Visum zur Hospitation (über 3 Monate)

Artikel

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!

Allgemeine Informationen

Eine Hospitation bietet die Möglichkeit, sich einen Arbeitsbereich anzusehen und Erfahrungen zu sammeln, ohne jedoch selbst praktisch tätig zu werden. Dies bedeutet, dass ein Hospitant z. B. in einer Klinik zwar bei ärztlichen Untersuchungen, Eingriffen o.ä. anwesend sein darf, er darf jedoch selbst keinerlei ärztliche Tätigkeiten ausüben (d.h. Patienten untersuchen und behandeln). Ein Hospitant erhält keine Vergütung, auch keine entgeltähnlichen Leistungen wie z. B. kostenfreie Unterkunft und Verpflegung.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular nebst Erklärungen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

  • Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)

  • Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien

  • Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)

  • Einladungsschreiben oder Hospitationsvertrag aus Deutschland mit Angabe

    • des Hospitationsbetriebs (Name mit Anschrift des tatsächlichen Ortes der Hospitation und Kontaktdaten eines Ansprechpartners)

    • des Zeitraums der Hospitation und des Bereiches, in dem hospitiert werden soll

  • Nachweis zu Ihrer beruflichen Qualifikation, z.B. Hochschulabschluss, Berufsausbildung,

  • Schulabschluss, Studienbescheinigung

  • Sofern zutreffend: Nachweise über erworbene Fremdsprachenkenntnisse, z.B. durch Sprachzertifikate oder Bescheinigungen von Sprachschulen

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit

  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache zu Dauer und Ausrichtung der Hospitation sowie Begründung, warum Sie auf eigene Kosten einen längerfristigen Aufenthalt anstreben, der Ihnen keine praktischen Fähigkeiten vermitteln kann

  • Finanzierungsnachweis: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland finanzieren können. Hierfür werden mindestens 861 € (netto) pro Monat veranschlagt. Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt erbracht werden:

    • Behördliche (!) Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG, nicht älter als sechs Monate und mit dem Aufenthaltszweck „Hospitation“ sowie nachgewiesener Bonität. Ausländerbehörden in Deutschland stellen dieses Dokument aus.

    • Sperrkonto mit Bestätigung über das für die gesamte Dauer der Hospitation eingezahlte Guthaben mit Sperrvermerk (Gesamtbetrag = monatliche Verfügungssumme 947€ multipliziert mit der Anzahl der Monate der geplanten Hospitation)

    • Nachweis über ein ausreichendes Guthaben auf einem hiesigen oder deutschen Konto. Bitte beachten Sie, dass im Laufe des Visumverfahrens die Eröffnung eines Sperrkontos erforderlich werden kann. Sie werden in diesem Fall entsprechend informiert und um die Vorlage eines solchen Nachweises gebeten.

      Wird der Nachweis über das Konto eines Elternteils/der Eltern geführt, muss das Verwandtschaftsverhältnis durch die Vorlage einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

      In diesem Fall muss des Weiteren eine notarielle Verpflichtungserklärung des Elternteils/der Eltern, eine Gehaltsbescheinigung sowie eine Kopie der Datenseite der Reisepässe des Elternteils/der Eltern vorgelegt werden.

  • Ggfs. weitere unterstützende Nachweise (z.B. Arbeitgebernachweise, Empfehlungsschreiben etc.).

  • Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!

Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:

  • ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge

  • sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge

Wichtige Hinweise

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.

  • Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00 € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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