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Merkblatt Nr. D2i: Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als georgischer Spezialitätenkoch
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!
Allgemeine Informationen
Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköchen kann ein Aufenthaltstitel für eine Vollzeitbeschäftigung in Spezialitätenrestaurants erteilt werden. Sie müssen Staatsangehörige des Landes sein, nach dessen landestypischer Küche das Restaurant ausgerichtet ist. Wenn eine in Deutschland anerkannte qualifizierte Berufsausbildung nachgewiesen wird, kann auch ein Aufenthaltstitel für eine Fachkraft mit Berufsausbildung beantragt werden.
Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthGReisepass
Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)
Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)
Arbeitsvertrag aus Deutschland in einem georgischen Spezialitätenrestaurant mit Angabe
des Arbeitgebers (mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes und Kontaktdaten eines Ansprechpartners)
der Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
des Brutto-Entgelts in EUR monatlich
des Zeitraums des Anstellungsverhältnisses (befristet/unbefristet)
der Tätigkeitsbezeichnung oder einer Stellenbeschreibung
Beschreibung des Spezialitätenrestaurants sowie dessen Speisekarte
Nachweis zu Ihrer beruflichen Qualifikation:
Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einer Berufsschule (anerkannter Bildunsgträger) sowie Nachweise über mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Koch nach der Berufsausbildung, insbesondere durch Vorlage der gültigen Geschäftslizenz des letzten Arbeitgebers sowie entsprechende Arbeitgeberbescheinigungen mit Angabe des vollen Namens und aktueller Telefonnummer des Arbeitgebers.
Alternativ im Einzelfall: Nachweise mindestens sechsjähriger Berufserfahrung als Spezialitätenkoch durch
Vorlage der gültigen Geschäftslizenz(en) der/s letzten Arbeitgeber(s) sowie entsprechende Arbeitgeberbescheinigungen mit Angabe des vollen Namens und aktueller Telefonnummer des Arbeitgebers und
lückenlose Nachweise der Gehaltsabrechnungen (Gehaltszettel, Kontoauszüge, Einkommenssteuernachweise)
Ggf. ergänzend: Nachweise über weitere einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen
Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit
Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, im Original mit einer Kopie
Ggfs. weitere unterstützende Nachweise (z.B. Empfehlungsschreiben etc.)
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!
Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:
ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge
sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge
Wichtige Hinweise
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Sollte bereits in der Vergangenheit eine Tätigkeit als Spezialitätenkoch in Deutschland erfolgt sein, entfällt das Vorlegen der o.g. Zertifikate aus Georgien. Stattdessen muss eine Arbeitgeberbestätigung über den Zeitraum der letzten Tätigkeit in Deutschland mit eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet.
Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.
Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Nützliche Informationen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Spezialitätenkoch finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/spezialitaetenkoeche
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.