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Merkblatt Nr. D4: Visum zur medizinischen Behandlung und Begleitung (> 3 Monate)
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Deutsche Botschaft Tiflis bittet darum, dass das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt wird – bitte- nicht georgischer Sprache! Bitte die Kopien gut leserlich anfertigen lassen!
Allgemeine Informationen
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit einem Visum zur medizinischen Behandlung oder Begleitung zur medizinischen Behandlung ist nicht erlaubt.
Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, muss der Antrag und die Erklärung von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Sollte ein Sorgeberechtigter das Antragsformular mitsamt Erklärung nicht unterschreiben können, kann er schriftlich, in notariell beglaubigter Form, sein Einverständnis zur Beantragung des Visums erklären.
In diesem Fall ist eine Kopie der Datenseite eines Ausweisdokuments (z.B. Reisepass, Personalausweis) des verhinderten Sorgeberechtigten beizufügen.
Reisepass (es genügt daneben eine gute Kopie der Seite mit dem Passbild)
Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien
Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)
Begründetes ärztliches Attest aus Georgien mit Diagnose und Angaben zur Dringlichkeit der Behandlung. Im Attest muss ebenso begründet werden, weshalb eine Behandlung in Deutschland angezeigt ist und weshalb eine Begleitung des Patienten erforderlich ist (mit vollständigen Namen der Begleitpersonen)
Schreiben des Krankenhauses in Deutschland, aus der die beabsichtigte Behandlung, voraussichtliche Aufenthaltsdauer, Kosten sowie Name und Telefonnummer/E-Mail eines Ansprechpartners hervorgehen
Bestätigung über die bereits erfolgte An- oder Bezahlung der Behandlungskosten bzw. Erklärung, wie die Kostenfrage geregelt ist
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts
Nachweis über ein ausreichendes Guthaben auf einem hiesigen Konto
Bitte beachten Sie, dass im Laufe des Visumverfahrens die Eröffnung eines Sperrkontos erforderlich werden kann. Sie werden in diesem Fall entsprechend informiert und um die Vorlage eines solchen Nachweises gebeten.
Wird der Nachweis über das Konto eines Elternteils / der Eltern geführt, muss das Verwandtschaftsverhältnis durch die Vorlage einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden. In diesem Fall muss des Weiteren eine notarielle Verpflichtungserklärung des Elternteils/ der Eltern, eine Gehaltsbescheinigung sowie eine Kopie der Datenseite der Reisepässe des Elternteils/ der Eltern vorgelegt werden.
Behördliche (!) Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG, nicht älter als sechs Monate und mit dem Aufenthaltszweck „Langzeitaufenthalt zur Medizinischen Behandlung“ / „Begleitung zur medizinischen Behandlung“ sowie nachgewiesener Bonität. Ausländerbehörden in Deutschland stellen dieses Dokument aus.
Nachweis zur Unterbringung des Patienten und der Begleitpersonen für den gesamten Zeitraum, z.B. in Form von Hotelbuchungen oder Eigentumsnachweisen, im Fall einer privaten Unterbringung bei Familie/Bekannten ist die Vorlage einer einfachen, unterschriebenen Einladung mit einer Passkopie des Einladers sowie Meldebescheinigung ausreichend
Arbeitsbescheinigung aller begleitenden Personen, aus der die Tätigkeit, die Beschäftigungsdauer, das Gehalt sowie der Urlaubsanspruch für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland hervorgehen, und/oder Nachweise zur selbstständigen Tätigkeit, Rentenbescheid, Eigentumsnachweise, Studentenausweis und Bescheinigung über die Immatrikulation im laufenden Semester mit Angabe der vorlesungsfreien Zeiten
Für Antragsteller, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben:
Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausreise und zum dauerhaften (!) Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet sowie
einen schriftlichen Nachweis darüber, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird, seitens der Eltern und der Referenzperson in Deutschland mit Pass-/Personalausweiskopie, sowie
Geburtsurkunde des Antragstellers mit einer Kopie (sofern diese nicht bereits im Rahmen des Nachweises der Finanzierung vorgelegt wird)
- Ggfs. weitere Nachweise und Reisekrankenversicherung (Nach etwaiger positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.)
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!
Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:
ein Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in einer gut leserlichen und hellen Kopie in der gelisteten Reihenfolge
sowie alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge
Wichtige Hinweise
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. zehn bis zwölf Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visumverfahren beantwortet.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 75,00,- € (unter 18 Jahren: 37,50 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.