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Vaterschaftsanerkennung

Vater liest zwei Mädchen vor

Vater mit 2 Kindern, © colourbox

03.01.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so muss die Vaterschaft des Mannes rechtlich begründet werden. Dies erfolgt durch eine Erklärung des Kindesvaters, in der er anerkennt, der Vater des Kindes zu sein.

Bei Geburt in Georgien erfolgt diese Erklärung im Rahmen des gemeinsamen Antrags der Eltern auf Eintragung der Geburt in das Geburtenregister des Standesamts. Eine vorgeburtliche Anerkennung der Vaterschaft ist damit nach den georgischen Rechtsvorschriften nicht möglich. In der Regel wird diese Vaterschaftsanerkennung auch für den deutschen Rechtsbereich anerkannt, wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger ist und die Mutter georgische Staatsangehörige.

Ist eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht bei der Botschaft möglich?

Es hat sich gezeigt, dass deutsche Behörden nur aufgrund des Eintrags in der georgischen Geburtsurkunde nicht immer von der Vorlage einer gültigen Vaterschaftsanerkennung ausgehen, obwohl für die standesamtliche Geburtsregistrierung bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen die Mitwirkung beider Elternteile erforderlich ist. Bitte erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen deutschen Behörde, ob eine Vaterschaftsanerkennung durch die Botschaft in Tiflis nachzuholen ist.

Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht

Die Vaterschaftsanerkennung richtet sich dann nach deutschem Recht, wenn

  • das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, d.h. dort seinen Lebensmittelpunkt hat oder
  • wenn zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Ausland, z.B. in Georgien, ein Elternteil Deutscher war, auch wenn er außerdem eine andere Staatsangehörigkeit besitzt oder
  • wenn der anerkennende Mann staatenlos, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling ist und er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Die Vaterschaftsanerkennung und die zwingend erforderliche Zustimmung der Mutter bedürfen einer bestimmten Form, der sogenannten Beurkundung. Diese Beurkundung, die gebührenfrei erfolgt, kann in der Deutschen Botschaft in Tiflis nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wurde die Vaterschaft bisher nicht anerkannt bzw. ist das Kind noch nicht geboren, so kann die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der Zustimmung der Mutter (Einschränkungen siehe oben) in der Deutschen Botschaft in Tiflis nach deutschem Recht beurkundet werden.

Die Vaterschaftsanerkennung muss nach deutschem Recht spätestens vor dem 23. Lebensjahr des Kindes eingeleitet sein, um auch in staatsangehörigkeitsrechtlicher Hinsicht wirksam zu werden.

Erforderliche Dokumente und Unterlagen

Alle Dokumente und Urkunden sind im Original vorzulegen.

  • Reisepass oder Personalausweis des anerkennenden Mannes
  • Reisepass oder Personalausweis der Mutter des Kindes
  • Georgischer Aufenthaltstitel des anerkennenden Mannes (bzw. bei visumfreiem Aufenthalt: Ein- und ggf. Ausreisestempel im Pass) sowie Nachweis der Wohnanschrift in Georgien (Mietvertrag, Arbeitsvertrag o.ä.)
  • Georgischer Aufenthaltstitel der Mutter (bzw. bei visumfreiem Aufenthalt: Ein- und ggf. Ausreisestempel im Pass) sowie Nachweis der Wohnanschrift in Georgien (Mietvertrag, Arbeitsvertrag o.ä.)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Geburt in Georgien: Geburtsbescheinigung des Krankenhauses (Formular Nr. N103/s-84)
  • Bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung: Nachweise über die Schwangerschaft (Mutterpass o.ä.; der errechnete Geburtstermin und das Geschlecht [sofern bestimmt] sollten ersichtlich sein)

Für weiteren Fragen z.B. bezüglich der erforderlichen Dokumente zur Beurkundung eines Vaterschaftsanerkenntnisses und zur Vereinbarung eines Termins, nehmen Sie bitte über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

Georgisches Sorgerecht

Die Sorgeberechtigung richtet sich nach georgischem Recht, sofern das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Georgien hat. Danach steht auch nicht miteinander verheirateten Eltern kraft Gesetz gemeinsam die Ausübung der elterlichen Sorge zu.

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