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Merkblatt: Apostille
Die Republik Georgien und die Bundesrepublik Deutschland sind Vertragsstaaten des ‚Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation’ vom 05.10.1961 (BGBl. 1965 II, S. 876), welches zwischen diesen beiden Ländern im Februar 2010 in Kraft getreten ist. Durch diesen Staatsvertrag sind öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit. An die Stelle einer Legalisation tritt eine Apostille.
Zuständig für die Apostille sind die Behörden des Landes, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist. Die Apostille wird auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht. Durch die ordnungsgemäße Apostille wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, nachgewiesen. Sie wird von den zuständigen Behörden des Staates angebracht, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist.
Damit eine georgische öffentliche Urkunde in Deutschland als echt anerkannt werden kann, muss sie durch die zuständige georgische Behörde mit einer Apostille versehen worden sein. Welche Behörde hierfür zuständig ist, hängt von der Art der Urkunde ab:
- Personenstandsurkunden: Apostille durch das Amt für Zivile Registrierung
- Gerichtsentscheidungen: Apostille durch den Obersten Gerichtshof von Georgien
- Schul- und Universitätsdiplome: Apostille durch das Ministerium für Erziehung und Wissenschaft von Georgien
Nachdem die Urkunde mit einer Apostille versehen wurde, kann sie in Deutschland in den Rechtsverkehr eingebracht werden.
Wichtiger Hinweis:
Deutsche öffentliche Urkunden, die in Georgien verwendet werden sollen (z.B. eine deutsche Geburtsurkunde oder Ledigkeitsbescheinigung, die für eine Eheschließung in Georgien benötigt wird), müssen durch die zuständige Behörde in Deutschland mit einer Apostille versehen werden. Welche Behörde dies ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis kann keine Apostille auf deutschen Urkunden anbringen.
Stand: Januar 2023