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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

30.06.2021 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Obwohl sich im Zuge der Globalisierung die Grenzen von Raum und Zeit aufzulösen scheinen, bedeutet eine Urlaubsreise ins Ausland nach wie vor, dass man sich auch als Tourist in einen Lebensraum begibt, in dem andere kulturelle, mentale, soziale, politische und ökonomische Normen gelten. Indem man sich in den Rechtsraum eines anderen Staates begibt, unterwirft man sich grundsätzlich auch dessen Normen.

Wir wollen Sie hier informieren, wie Sie schon vor einer Reise nach Georgien Notfällen vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, in welchen Fällen und auf welche Weise Ihnen die Deutsche Botschaft Tiflis weiterhelfen kann.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes, welche Sie hier finden können.

Geld- oder Passverlust

Sollte Ihnen Ihr Portemonnaie abhanden gekommen sein und sollten Sie nicht mehr über Bargeld und/oder Kreditkarten verfügen, so finden Sie in diesem Merkblatt der Botschaft Hinweise, wie Sie sich mit (Bar-)Geld versorgen können:

Merkblatt „Geldüberweisungen ins Ausland“

Sollten Sie Ihren Reisepass und/oder Personalausweis verloren haben oder sollte Ihnen dieser entwendet worden sein, wenden Sie sich bitte an die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft, entweder telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Die Botschaft Tiflis ist ermächtigt, einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dies geht leichter und schneller, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können. Eventuell kann auch ein befristeter vorläufiger Reisepass durch die Botschaft ausgestellt werden. Hierfür muss der Konsularbeamte Ihre heimische Passbehörde beteiligen. Für die Ausstellung eines Passersatzdokumentes wird unter anderem eine bei der georgischen Polizei zu erstattende Passverlustanzeige/Diebstahlsanzeige nebst Übersetzung in die deutsche Sprache benötigt.

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte das Online-Terminvergabesystem der Botschaft. Den Link hierzu finden Sie am Seitenende. Halten Sie sich als Tourist/Besucher in Georgien auf und steht Ihre Rückreise kurz bevor, setzen Sie sich zusätzlich bitte mit der Botschaft über das obige Kontaktformular in Verbindung.

Festnahme

Die Behörden von Georgien sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die Deutsche Botschaft unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können. Im Ausland können Sie sich nur durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen der Konsularbeamte behilflich. Er hat eine Liste vertrauenswürdiger Anwälte (sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen) zur Verfügung. Die Liste finden Sie hier.

Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige.

In diesem Zusammenhang warnt das Auswärtige Amt noch einmal eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Rauschgiftdelikte werden in der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt, in vielen Ländern drohen harte, teilweise drakonische Strafen: Schon der Besitz von geringen Rauschgiftmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslänglicher Haft, wobei vielerorts eine spätere Begnadigung zwingend ausgeschlossen ist.

Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften und Konsulaten nicht möglich.

Wenn Sie Doppelstaater sind und neben der deutschen die georgische Staatsangehörigkeit besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die georgischen Behörden betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsangehörigen und verbitten sich eine konsularische „Einmischung“ deutscher Auslandsvertretungen.

Todesfall

So belastend der Tod eines Angehörigen ohnehin ist: wenn er sich im Ausland ereignet, können die sich dann stellenden praktischen Probleme den Schmerz und die Sorgen noch verschlimmern. Bei der Frage „Was tun?“ können wir Ihnen jedoch helfen. Hierzu finden Sie im nachfolgenden Merkblatt einige Hinweise.

Merkblatt bei Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger im Amtsbezirk der Botschaft Tiflis

Der Konsularbeamte kann bei der Sicherstellung des Nachlasses und seiner Übersendung nach Deutschland helfen, wenn dieses erforderlich und nach den Vorschriften des Gastlandes zulässig ist. Er wird hierfür allerdings Auslagenersatz und Gebühren in Rechnung stellen müssen.

Bereitschaftsdienst und Notfalltelefon

Außerhalb der normalen Dienstzeiten (vgl. Öffnungszeiten der Botschaft) steht in dringenden Notfällen der telefonische Bereitschaftsdienst der Botschaft zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Visumanfragen können nicht beantwortet werden!
Anwahl innerhalb Georgiens: 599 58 61 91
Anwahl von Deutschland: 00995 599 58 61 91

Sie können den Bereitschaftsdienst auch per SMS kontaktieren.

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