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MERKBLATT: Pass/Personalausweis

Auf dem Foto sind deutsche Reisepässe zu sehen.

Reisepässe © colourbox

10.01.2024 - Artikel

Antragstellung:

Für deutsche Staatsangehörige, die in Georgien ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft Tiflis die zuständige Passbehörde. Der Pass oder Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. Wird ein Ausweisdokument für einen Minderjährigen beantragt, muss dieser persönlich in Begleitung seiner Sorgeberechtigten vorsprechen.

Ist der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet, jedoch aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage, den neuen Pass am deutschen Wohnort zu beantragen, kann die Botschaft mit schriftlicher Ermächtigung der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. In diesem Fall fällt neben Auslagen die doppelte Passgebühr an.

Der Passantragsteller muss im Passantrag grundsätzlich alle Tatsachen angeben und alle Nachweise erbringen, die zur Feststellung der Identität, der deutschen Staatsangehörigkeit und der einzutragenden Namensführung notwendig sind.

Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin über das Terminvergabesystem des Auswärtigen Amtes (RK-Termin).

Bei Rückfragen steht Ihnen die Botschaft unter den am Seitenende genannten Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses:

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Antrag und zwei aktuelle biometrische Lichtbilder mit.

Das bei der Antragstellung vorzulegenden Passbild für den Reisepass muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Größe 45 mm x 35mm Hochformat mit minimaler Gesichtshöhe (Kinn bis Stirnende) von 32 mm
  • Frontalaufnahme mit geöffneten, unverdeckten Augen (Ausnahme: medizinische Gründe) und neutralem Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund
  • keine Kopfbedeckung (Ausnahme: religiöse Gründe)
  • gleichmäßig ausgeleuchtetes Gesicht mit scharfen und klaren Konturen
  • einfarbiger heller Hintergrund ohne Muster und Schatten

Siehe Fotomustertafel mit anschaulichen Beispielen sowie Fotoschablonen.

Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen (im Original oder in beglaubigter Kopie) vor:

  • bisheriger deutscher Pass oder aktueller Personalausweis
  • bei Diebstahl/Verlust des bisherigen Reisepasses: polizeiliche Verlustanzeige
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde (sollten Sie nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein)
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)
  • ggf. georgischer Aufenthaltstitel oder georgischer Reisepass bei doppelter Staatsangehörigkeit
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Scheidungsurteil oder –urkunde
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird

Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen ebenfalls im Original oder in beglaubigter Kopie vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
  • falls ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich erscheinen kann: durch einen deutschen Notar oder eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigte Zustimmungserklärung zur Passbeantragung
  • bei Geburt in Georgien und Erstbeantragung eines Reisepasses: Geburtsbescheinigung (Formular Nr. N103/s-84) oder ggf. Nachweis über die Entbindung in einem georgischen Krankenhaus, Nachweise über die Schwangerschaft. Die Botschaft prüft bei Passbeantragung die Abstammung nach deutschem Recht, die Eintragung in der georgischen Geburtsurkunde ist nicht maßgeblich.

Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert oder wird für einen Minderjährigen, der im Ausland geboren wurde, erstmalig ein Reisepass beantragt? Ggf. kann eine gebührenpflichtige Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich sein. Auch kann in diesem Fall die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern. Auch in anderen Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Bitte beachten Sie: Georgische Personenstandsurkunden müssen mit Apostille versehen sein. Allen Urkunden, die nicht auf Deutsch sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Andere ausländische Personenstandsurkunden müssen ggf. ebenfalls mit Apostille oder legalisiert vorgelegt werden.


Welche Art von Pass kann beantragt werden?

1. ePass über 24 Jahre:

Da der ePass von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt wird, muss mit einer Bearbeitungsdauer von ca. vier bis sechs Wochen gerechnet werden.

Der ePass wird für Personen ab 24 Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt; eine

Verlängerung ist nicht möglich. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer des ePasses sechs

Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei Rückfragen z.B. zur Namensführung (siehe oben) kann sich die

Bearbeitungsdauer verlängern.

2. Vorläufiger Reisepass:

Ein vorläufiger Reisepass kann ausgestellt werden, wenn der Passbewerber glaubhaft macht, den Pass sofort zu

benötigen und die Ausstellung eines ePasses zeitlich nicht in Frage kommt. Der vorläufige Reisepass ist maximal

ein Jahr lang gültig und wird bei der Aushändigung des ePasses, der gleichzeitig beantragt werden kann, wieder

eingezogen oder entwertet zurückgegeben.

3. ePass für Minderjährige unter 24 Jahre:

Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten zu stellen. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Elternteile. Sollte das

Sorgerecht nur einem Elternteil zustehen, so ist dies anhand geeigneter Unterlagen (z.B. Scheidungsurteil o.ä.)

nachzuweisen. Eine persönliche Vorsprache des Minderjährigen in Begleitung der Sorgeberechtigten ist

zwingend erforderlich.

Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Vor dem 01. Januar 2014 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

4. Personalausweis

Seit November 2022 können ebenfalls an der Deutsche Botschaft in Tiflis Personalausweise beantragt werden. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Gebühren: zahlbar in bar (nur in LARI) oder mit Kreditkarte in EURO zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft Tiflis bei Antragstellung, die Botschaft Tiflis akzeptiert nur folgende Kreditkarten: VISA und MASTERCARD. American Express und Maestro werden –nicht- akzeptiert!

Für die Ausstellung

- eines ePasses mit 10-jähriger Gültigkeitsdauer 101,00 EURO

- eines ePasses mit 6-jähriger Gültigkeitsdauer (für Personen unter 24 Jahren) 68,50 EURO

- eines vorläufigen Reisepasses 70,00 EURO

Bei örtlicher Unzuständigkeit gelten für die Ausstellung folgende Gebührensätze:

- eines ePasses mit 10-jähriger Gültigkeitsdauer 171,00 EURO

- eines ePasses mit 6-jähriger Gültigkeitsdauer (für Personen unter 24 Jahren) 106,00 EURO

- eines vorläufigen Reisepasses 96,00 EURO

Gebühren für Personalausweise:

Personalausweis für über 24 Jahre, 37,00 EURO, Personalausweis für unter 24 Jahre, 22,80 EURO.

Für die Beantragung eines Personalausweises im Ausland kommt aufgrund der erhöhten Aufwände zur Grundgebühr, die vom Alter abhängt, ein so genannter Auslandszuschlag in Höhe von 30,00 Euro hinzu. Dieser Auslandszuschlag wird zum 1. November 2024 ebenfalls erhöht auf dann 41 Euro. Für Zusatzleistungen können Zuschläge anfallen. Diese Gebühren richten sich nach § 1 Personalausweis- und eID- Karte-Gebührenverordnung.

Eventuell anfallende Auslagen (z.B. für Ermächtigungen/Anfragen bei den deutschen Passbehörden, Portokosten)

sind zusätzlich zu entrichten. Der ePass kann im Expressverfahren (+32,00 €) ausgestellt werden. Abhängig vom Kurierverkehr dauert dies ca. drei Wochen.

Aushändigung:

Der Reisepass wird von der Botschaft persönlich im Rahmen der Konsularsprechstunden (montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 15 Uhr) nach vorheriger Benachrichtigung an den Antragsteller ausgehändigt. Bitte

bringen Sie bei Abholung Ihren bisherigen Pass mit. Der Pass kann auch von einer hierzu schriftlich

bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Hinweis:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der

Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen,

kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne

zur Verfügung.

Nino Chkheidze Str. 38, 0102 Tiflis, Georgien TEL: +995 32 244 73 03

INTERNET: www.tiflis.diplo.de FAX +49 30 1817 67132

E-MAIL: info@tiflis.diplo.de

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