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Merkblatt: Wichtige Kriterien für die Förderung von Kleinstprojekten

13.06.2025 - Artikel

Art der Organisation:

  • Der Antragsteller ist eine gemeinnützige Organisation (nichtstaatlich oder staatlich);

Art des Projekts:

  • Das Projekt reagiert auf punktuelle Notlagen der Bevölkerung und verbessert die Grundbedürfnisse der ärmsten Bevölkerungsschichten; dieser Punkt (auf welche Weise leistet das geplante Projekt einen solchen Beitrag?) ist im Projektantrag zu erläutern;

  • Förderungen sind insbesondere in folgenden Bereichen möglich: Infrastruktur (Verkehr, Wasser, Energie), Einkommens- und Ernährungsverbesserung (Landwirtschaft), Umweltschutz, Gesundheitswesen und sanitäre Einrichtungen sowie Schul- und Berufsbildung;

  • Das Projekt kommt einer größeren Gruppe von Personen zugute;

  • Der Antragsteller und/oder die Personen, denen das Projekt zugutekommt, müssen einen
    Eigenbeitrag leisten; dieser Eigenbeitrag muss nicht unbedingt finanzieller Natur sein, sondern kann auch in anderer Form geleistet werden (z.B. Arbeitskraft);

  • Das Projekt entfaltet eine nachhaltige Wirkung (Bestandsdauer von mindestens drei Jahren);

Laufzeit:

  • Das Projekt kann bis zum Ende des laufenden Jahres (31.12.25) abgeschlossen, d.h. fertig
    abgerechnet werden;

  • Es handelt sich um eine einmalig abschließbare Maßnahme;

Finanzierung:

  • Der Antragsteller ist nicht in der Lage, das Projekt vollständig selbst zu finanzieren;

  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert (d.h. alle Finanzierungsbeiträge, die nicht von der Deutschen Botschaft beantragt werden, wurden definitiv zugesagt);

  • Im Rahmen des Projekts zu beschaffende Sachgüter können grundsätzlich in Georgien oder in den Nachbarländern beschafft werden;

  • Etwaige Folgeausgaben (z.B. laufende Kosten) können vom Antragsteller übernommen werden oder Dritte (z.B. Kommunen) haben die Übernahme bereits zugesagt;

  • Die Zuwendung der Botschaft bei Kleinstprojekten liegt durchschnittlich bei 10.000 Euro und ist maximal bis zu 25.000 Euro möglich.

  • Honorare für Projektmanager und monatlich anfallende laufende Kosten wie beispielweise Nebenkosten etc. können nicht aus Mitteln der Botschaft bezahlt werden;

Antragstellung:

  • Der Antrag muss per Mail auf Englisch gestellt werden. Verwenden Sie hierfür das Antragsformular. Dieses finden Sie auf unserer Website.

  • Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan für die geplante Maßnahme beizufügen, aus dem möglichst genau hervorgeht, welche Kosten im Einzelnen anfallen werden (bei Baumaßnahmen z.B. Zement: …GEL, Farbe: …GEL, Arbeit: …GEL). Die Kosten sind in GEL anzugeben.

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