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Merkblatt: Wichtige Kriterien für die Förderung von Kleinstprojekten
Art der Organisation:
Der Antragsteller ist eine gemeinnützige Organisation (nichtstaatlich oder staatlich);
Art des Projekts:
Das Projekt reagiert auf punktuelle Notlagen der Bevölkerung und verbessert die Grundbedürfnisse der ärmsten Bevölkerungsschichten; dieser Punkt (auf welche Weise leistet das geplante Projekt einen solchen Beitrag?) ist im Projektantrag zu erläutern;
Förderungen sind insbesondere in folgenden Bereichen möglich: Infrastruktur (Verkehr, Wasser, Energie), Einkommens- und Ernährungsverbesserung (Landwirtschaft), Umweltschutz, Gesundheitswesen und sanitäre Einrichtungen sowie Schul- und Berufsbildung;
Das Projekt kommt einer größeren Gruppe von Personen zugute;
Der Antragsteller und/oder die Personen, denen das Projekt zugutekommt, müssen einen
Eigenbeitrag leisten; dieser Eigenbeitrag muss nicht unbedingt finanzieller Natur sein, sondern kann auch in anderer Form geleistet werden (z.B. Arbeitskraft);Das Projekt entfaltet eine nachhaltige Wirkung (Bestandsdauer von mindestens drei Jahren);
Laufzeit:
Das Projekt kann bis zum Ende des laufenden Jahres (31.12.25) abgeschlossen, d.h. fertig
abgerechnet werden;Es handelt sich um eine einmalig abschließbare Maßnahme;
Finanzierung:
Der Antragsteller ist nicht in der Lage, das Projekt vollständig selbst zu finanzieren;
Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert (d.h. alle Finanzierungsbeiträge, die nicht von der Deutschen Botschaft beantragt werden, wurden definitiv zugesagt);
Im Rahmen des Projekts zu beschaffende Sachgüter können grundsätzlich in Georgien oder in den Nachbarländern beschafft werden;
Etwaige Folgeausgaben (z.B. laufende Kosten) können vom Antragsteller übernommen werden oder Dritte (z.B. Kommunen) haben die Übernahme bereits zugesagt;
Die Zuwendung der Botschaft bei Kleinstprojekten liegt durchschnittlich bei 10.000 Euro und ist maximal bis zu 25.000 Euro möglich.
Honorare für Projektmanager und monatlich anfallende laufende Kosten wie beispielweise Nebenkosten etc. können nicht aus Mitteln der Botschaft bezahlt werden;
Antragstellung:
Der Antrag muss per Mail auf Englisch gestellt werden. Verwenden Sie hierfür das Antragsformular. Dieses finden Sie auf unserer Website.
Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan für die geplante Maßnahme beizufügen, aus dem möglichst genau hervorgeht, welche Kosten im Einzelnen anfallen werden (bei Baumaßnahmen z.B. Zement: …GEL, Farbe: …GEL, Arbeit: …GEL). Die Kosten sind in GEL anzugeben.