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Merkblatt Nr. C1: Schengen Visum für Tourismus und Besuch
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Urkunden müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen sein. Georgische Urkunden sind mit Apostille vorzulegen.
Für die Beantragung eines Visums für den Kurzaufenthalt (≤ 90 Tage) zu anderen Zwecken als Tourismus oder Besuch orientieren Sie sich bitte am Merkblatt Nr. C2.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Vollständig auf Deutsch oder Englisch ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular einschließlich der Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Reisepass (ausgestellt binnen der letzten zehn Jahren, Mindestgültigkeit sechs Monate ab geplantem Einreisedatum, mindestens zwei freie Seiten) nebst Kopie der Seite mit dem Passbild
Bei nicht-georgischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Georgien (die Mindestgültigkeit sollte drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengenraum liegen)
Ein biometrisches Passfoto (lose dem Antrag beizufügen)
Ggf. Kopien vorheriger erhaltener Schengenvisa
Reisekrankenversicherung für den gesamten Aufenthaltszeitraum inkl. der An- und Abreisetage (Mindestdeckungssumme 30.000,-- EUR, gültig für den gesamten Schengenraum)
Nachweis der familiären/sozialen Situation: ggf. Heiratsurkunde, Scheidungs- oder Sterbeurkunde, Geburtsurkunden minderjähriger Kinder; ggf. weitere Nachweise
Nachweis der wirtschaftlichen Situation:
Arbeitgeberbescheinigung mit Angabe des Monatsverdienstes und Nachweis der Gehaltszahlungen (Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Einkommenssteuernachweis)
Geschäftsleute: Handelsregisterauszug, Einkommensnachweis (Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Einkommenssteuernachweis)
Studenten: Studienbescheinigung, notarielle Verpflichtungserklärung der Eltern/des sich Verpflichtenden mit Arbeitsbescheinigung und Einkommensnachweis (Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Einkommenssteuernachweis) sowie Geburtsurkunde
Sofern verfügbar: Nachweise über Grundeigentum und etwaige daraus erzielte Einnahmen
Ggf. weitere Nachweise
Reisen zu touristischen Zwecken:
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszug) für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer im Schengenraum
Bestätigte Hotel- und Flugreservierungen (Flugschein nicht erforderlich)
Sofern Sie erstmalig ein Schengenvisum beantragen: Schreiben, in dem Sie den Zweck und die geplante Reiseroute sowie Ihre persönliche Situation beschreiben
Reisen zu Besuchszwecken:
Sofern zutreffend: Nachweis der Verwandtschaft zwischen Einlader und Reisendem (z.B. Geburtsurkunde)
Passkopie und, sofern zutreffend, Kopie des Aufenthaltstitels des Einladers
Wenn Sie beabsichtigen, jemanden in Deutschland zu besuchen:
Förmliche Verpflichtungserklärung oder Einladungsschreiben
Sofern Sie ohne förmliche Verpflichtungserklärung reisen möchten: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszug) für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer im Schengenraum; die Hälfte der Summe, sofern Ihnen kostenfreie Unterkunft gewährt wird (im Einladungsschreiben nachzuweisen)
Wenn Sie beabsichtigen, jemanden in Finnland oder Portugal zu besuchen:
Einladungsschreiben mit öffentlich beglaubigter Unterschrift und Kostenübernahmeerklärung
Ohne Kostenübernahmeerklärung: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszug) für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer im Schengenraum; die Hälfte der Summe, sofern Ihnen kostenfreie Unterkunft gewährt wird (im Einladungsschreiben nachzuweisen)
Minderjährige Antragsteller:
Sowohl der minderjährige Antragsteller als auch alle Sorgeberechtigten müssen bei Antragstellung anwesend sein und ihre Reisepässe/Personalausweise mitführen
Die Geburtsurkunde des minderjährigen Antragstellers muss vorgelegt werden.
Sofern der minderjährige Antragsteller der Schulpflicht unterliegt, muss eine aktuelle Schulbescheinigung, ggf. mit Zusicherung der Freistellung vom Unterricht, vorgelegt werden.
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Alle Kopien müssen gut leserlich vorgelegt werden!
Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt:
1. Exemplar: Antragsformular nebst Erklärung und mit allen weiteren Unterlagen in Kopie in der gelisteten Reihenfolge
2. Exemplar: alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge
Wichtige Hinweise
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. drei bis fünf Werktage. Die Bearbeitung kann jedoch in Einzelfällen auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Unaufgefordert per Fax oder E-Mail an die Visastelle gesandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visumverfahren beantwortet.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 90,00 € (unter 18 Jahren: 45,00 €) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Georgischen Lari zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich. Auf bestimmte Staatsangehörige finden bilaterale Gebührenreduzierungsabkommen Anwendung.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.