Ich benötige ein Sperrkonto in Deutschland. Wie gehe ich vor?
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Hierfür muss der für die Lebensunterhaltssicherung notwendige Betrag auf dieses Konto eingezahlt werden und mit einem sog. Sperrvermerk belegt werden. Der Betrag beläuft sich derzeit auf 934,-- EUR pro Monat.
Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf Deutsch auf der Webseite der Botschaft.
Auf Englisch finden Sie die entsprechenden Informationen hier.