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Visa und Einreise
Einreisebestimmungen und Antragsannahme der Botschaft Tiflis
Aktueller Hinweis: Aufgrund sehr hoher Nachfrage nach Terminen für nationale Visa hat die Botschaft Tiflis das Terminvergabesystem umgestellt.
Derzeit müssen Sie nach der Terminregistrierung mit ca. 6-8 Wochen Wartezeit auf einen Termin rechnen. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Anfragen ab. Sondertermine können nicht gewährt werden.
Das Verfahren ist wie folgt: Sie registrieren sich hier auf der Warteliste für Termine. Bei Registrierung erhalten Sie eine Buchungsnummer und etwas später eine Bestätigungsmail zu Ihrer Registrierung. Etwa 2 Wochen vor Ihrem Termin werden Ihnen per E-Mail Datum und Uhrzeit Ihres Termins zur Vorsprache bei der Botschaft zur Beantragung des Visums mitgeteilt. Der mitgeteilte Termin muss dann innerhalb von 7 Tagen von Ihnen bestätigt werden, anderenfalls wird er storniert.
Die Termine werden in der chronologischen Reihenfolge der Eintragung auf der Warteliste vergeben. Sie erhalten nun den nächstmöglichen Termin, ohne dass Sie wie bisher versuchen müssen, einen freien Termin zu finden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft angesichts der weiterhin hohen Corona-Neuinfektionen in Georgien Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Antragstellenden und des Botschaftspersonals treffen muss. Das bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Personen das Konsulat betreten darf. Die Botschaft stellt immer die größtmögliche Zahl an Terminen bereit, um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Anfragen zu Registrierungen auf der Warteliste und der Vergabe des Termins können leider nicht bearbeitet werden. Die Botschaft hat keine Kapazitäten, entsprechende Anfragen zu beantworten. Es kann nur Besuchern Eintritt gewährt werden, die gesund sind und eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske) tragen. Es muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Beim Einlass wird eine Temperaturkontrolle durchgeführt.
Einführung einer allgemeinen COVID-Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland
Seit dem 01.08.2021 besteht bei der Einreise nach Deutschland eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises.
NEU: Seit dem 23.12.2021 müssen Personen ab sechs Jahren bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Ein negativer Test darf bei Einreise höchstens 48h (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) alt sein.
Georgien ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis müssen daher dem Beförderungsunternehmen (zum Beispiel der Fluglinie) bereits vor der Reise zur Überprüfung vorgelegt werden.
Lockerung der Einreisebeschränkungen nach Deutschland für geimpfte Personen
Seit dem 25.06.2021 sind Einreisen für vollständig geimpfte Personen aus Georgien nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Vollständig geimpfte Personen können auch zu Besuchsreisen und touristischen Zwecken wieder nach Deutschland einreisen.
Die Einreise ist nur für Personen möglich, die mit einem der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) aufgeführten Impfstoffe geimpft sind, wenn seit Erhalt der letzten erforderlichen Einzelimpfung/Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Derzeit gilt dies für durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe. Eine Ausweitung auch auf andere Impfstoffe mit vergleichbarem Schutzstandard ist vorgesehen, sobald die dafür erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind.
Ausgenommen sind Einreisen aus Ländern, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Aus diesen besteht grundsätzlich weiterhin ein Beförderungsverbot nach Deutschland.
Für die Einreise ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein vergleichbarer Impfnachweis in digitaler oder verkörperter Form (Papierform) in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Daraus müssen stets hervorgehen:
die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum)
Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
Bezeichnung des Impfstoffes,
Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
Merkmale, die auf die für die Durchführung der Schutzimpfung oder die Ausstellung des Zertifikats verantwortliche Person oder Institution schließen lassen, zum Beispiel ein offizielles Symbol oder der Name des Ausstellers
Bei einer genesenen Person kann die Impfung aus nur einer verabreichten Impfstoffdosis bestehen. Zum Nachweis eines vollständigen Impfstatus von Genesenen muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass vor der Impfung eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlag. Als Nachweis dieser Erkrankung muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden. Der Genesenennachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache digital oder in verkörperter Form (Papierform) vorliegen.
NEU: Seit dem 23.12.2021 müssen Personen ab sechs Jahren bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Ein negativer Test darf bei Einreise höchstens 48 Stunden (PCR-Test oder (Antigen-Schnelltest) alt sein.
Für nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen kann eine Einreise aus Georgien nach Deutschland mit oder ohne Visum weiterhin nur aus wichtigem Grund erfolgen.
Wichtig: Die Entscheidung darüber, ob die Einreise nach Deutschland im Einzelfall gewährt wird oder nicht, trifft die deutsche Bundespolizei bei der Einreise. Die Botschaft Tiflis hat auf diese Einreiseentscheidung keine Einflussmöglichkeiten. Personen, die nicht aus wichtigem Grund, sondern allein aufgrund der vollständigen Impfung nach Deutschland einreisen möchten, müssen zur Vorlage bei der Fluggesellschaft und der Bundespolizei einen anerkannten Impfnachweis bei sich führen, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Wer dazu nicht in der Lage ist, wird an der deutschen Grenze zurückgewiesen und auf eigene Kosten von der Fluggesellschaft zurücktransportiert.
Antragsannahme der Konsular- und Visastelle Tiflis
Die Konsular- und Visastelle der Deutschen Botschaft Tiflis ist seit Juni 2020 wieder durchgehend für Kunden geöffnet. Personen, die vollständig geimpft sind oder aus einem der auf der Webseite des Innenministeriums genannten wichtigen Gründe einreisen möchten, können sich über die Webseite der Botschaft auf der Terminliste registrieren.
Pass-Anträge von deutschen Staatsangehörigen werden uneingeschränkt bearbeitet (Terminbuchung direkt und ohne Warteliste über RK-Termin).
Die Konsularsprechstunden finden weiterhin montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 und 15:00 Uhr statt, momentan allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem Konsulat in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren (telefonische Erreichbarkeit montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer +995 32 2435399).
Die Visaberatung findet momentan nur per Telefon bzw. per Mail statt.