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Hinweise für Einlader: Abgabe einer Verpflichtungserklärung für einen Visumantrag zu Besuchszwecken

08.03.2018 - Artikel

Übernehmen Sie als Einlader für einen Visumantragsteller die Reise- und Aufenthaltskosten oder kann der Reisende keine eigenen finanziellen Mittel nachweisen, können Sie bei der der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben. Diese förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes dient dem Reisenden dann als „Einladung“ bzw. Finanzierungsnachweis, die er der Visastelle vorlegen kann, wenn er das Visum beantragt.

Liegt Ihr Wohnort im Amtsbezirk der Botschaft Tiflis, können Sie die Verpflichtungserklärung bei der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft abgeben.

Eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt,

  • wenn der Visumantragsteller selbst für die Kosten seines Aufenthaltes und der Hin- und Rückreise aufkommt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Beantragung des Visums nachweisen kann. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Einladung des deutschen Einladers

oder

  • wenn der Visumantragsteller der ausländische Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen ist. In diesem Fall genügen eine formlose Einladung, die Heiratsurkunde (mit Apostille, im Original und in Kopie) und eine Passkopie des deutschen Ehegatten.

In allen anderen Fällen können deutsche Staatsangehörige in der Rechts- und Konsularanbteilung der Deutschen Botschaft Tiflis unter Vorlage folgender Unterlagen eine Verpflichtungserklärung (gemäß §§ 66-68 AufenthG) abgeben:

  • Gültiger Reisepass (im Original)
  • Nachweis, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Botschaft Tiflis haben (z.B. durch Eintrag des Wohnortes in Ihrem deutschen Reisepass oder ersatzweise durch Vorlage einer georgischen Arbeitserlaubnis oder Daueraufenthaltsgenehmigung; Abmeldebescheinigung aus Deutschland; Mietvertrag)
  • Gültige georgische Aufenthaltserlaubnis. Von einem vorübergehenden Aufenthalt in Georgien ist auszugehen, wenn Sie sich derzeit visumfrei zu Besuchszwecken in Georgien aufhalten. In diesem Fall kann die Verpflichtungserklärung nicht in der Botschaft abgegeben werden. In Einzelfällen kann hier nach gesondertem Nachweis eine Ausnahme gemacht werden, sollten Sie Ihren aktuellen Lebensmittelpunkt in Georgien haben.
  • Reisepass im Original sowie Passkopie der Person, für die Sie sich verpflichten
  • Ausgefüllte Selbstauskunft (wird Ihnen nach Terminvereinbarung zugesandt)
  • Nachweise Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit/ Bonität:
    • Dazu gehören insbesondere aktuelle Kontoauszüge (mind. drei Monate), aus denen sich Ihre Bonität ergibt (ggf. zusätzlich eine Bescheinigung der Bank über regelmäßige Einkünfte der letzten drei Monate, sollten sich diese nicht aus den vorgelegten Kontoauszügen ergeben) sowie weitere Nachweise (z.B. über etwaigen Immobilienbesitz, Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Arbeitsvertrag, Rentenbescheide, etc.).
    • Sollten Sie etwaiges Vermögen in Deutschland besitzen, bitten wir ebenso um entsprechenden Nachweis.
    • Bitte machen Sie ferner unter Nachweis geeigneter Unterlagen entsprechende Angaben, ob Sie finanzielle Verpflichtungen (Mietverhältnis, Unterhalt für Familienangehörige, etwaige Schuldentilgung) haben, die sich auf Ihre Bonität auswirken (vgl. Selbstauskunft).
  • Ausgefüllter Fragebogen „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (wird Ihnen nach Terminvereinbarung zugesandt)

Bitte legen Sie alle verfügbaren Nachweise im Original und in einfacher Kopie vor. Oft kann die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht durch Vorlage nur eines einzigen Nachweises (z.B. nur des Arbeitsvertrags) glaubhaft gemacht werden.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kostet 29,00 EUR, zahlbar in bar in Lari (zum jeweils aktuellen Wechselkurs der Botschaft). Die Gebühr ist unabhängig von einem Nachweis der etwaigen Bonität zu entrichten.

Die Verpflichtungserklärung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Kontaktformular entgegengenommen werden.

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