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Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Abstammungsprinzip. Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit vor allem aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben wird. Seit dem Jahr 2000 ist zusätzlich ein Erwerb bei Geburt im Inland und ausländischen Eltern möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesverwaltungsamtes.