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Merkblatt bei Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger im Amtsbezirk der Botschaft Tiflis

12.06.2025 - Artikel

Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Georgien verschaffen sollen. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

1. Grundsätzliches

Eine Überführung aus den Landesteilen Abchasien und Süd-Ossetien ist derzeit nach aktuellem Kenntnisstand der Botschaft aufgrund der eingeschränkten Kontrolle der georgischen Regierung über diese Gebiete nicht möglich.

a) Der/Die Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert:

In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Georgien oder für den Rücktransport des Leichnams nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.

Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend einer Überführung und/oder Bestattung haben.

Möglich wäre eine Sarg-Bestattung in Georgien (eine Einäscherung des Leichnams ist in Georgien grundsätzlich nicht möglich) oder eine Überführung des Leichnams nach Deutschland zur anschließenden Beisetzung.

Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.

Sie sollten sich daher so schnell wie möglich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen, um diese Fragen zu klären. Die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens und alle weiteren Formalitäten wird dann in der Regel die Versicherungsgesellschaft übernehmen.

b) Der/Die Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert:

Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen.

Für eine Bestattung vor Ort in Georgien befindet sich eine Liste von Beerdigungsinstituten am Ende dieses Merkblatts unter Pkt. 6. Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen Bestattungsinstituten Fremdsprachen-, insbesondere Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Die entstehenden Bestattungskosten werden im Regelfall von Ihnen getragen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.

Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Es empfiehlt sich in diesen Fällen zuerst eine Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen in Deutschland, da diese manchmal bereits über Kontakte zu Bestattungsinstituten in Georgien verfügen und dann ein Partnerunternehmen empfehlen können. Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab.

Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, dass alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.

2. Sterbeurkunden

Die Sterbeurkunde kann bei entsprechender Beauftragung von dem hiesigen Bestattungsunternehmen besorgt werden. Bitte achten Sie auch auf Ausstellung der Urkunde mit der sog. Apostille – nur so kann die Urkunde im deutschen Rechtsverkehr verwendet werden.

3. Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland

Eine Einäscherung des Leichnams ist in Georgien grundsätzlich nicht möglich.

Eine Überführung des Leichnams nach Deutschland erfolgt auf dem Land-/Luftweg. Die Vorbereitung nimmt i.d.R. zwischen vier bis zehn Tagen in Anspruch. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.

Es ist auf jeden Fall ratsam, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, da es in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt ist, Verstorbene ohne Mitwirkung eines Bestattungsunternehmens zu befördern. Die Überführungsformalitäten innerhalb Deutschlands sind in den einzelnen Bundesländern und teilweise sogar in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt (Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen). Es ist deshalb von Vorteil, wenn bereits ein Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen besteht und man diesen bei der Ankunft vorzeigen kann.

4. Beisetzung in Georgien

Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.

Die evangelisch-lutherische Kirche ist in Georgien tätig und steht auch für religiöse Trauerfeiern zur Verfügung. Information hierüber finden Sie unter:

Name: Evangelisch-Lutherische Kirche in Georgien

Adresse: Terenti-Graneli-Str. 15, 0102 Tbilisi / Georgien

Tel.: 00995-32-2943129

Fax: 00995-32-2943138

E-Mail: kanzlei.elkg@yahoo.com

Website: https://elkg.info/

5. Anreise von Angehörigen

Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige der/des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Georgien reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.

War die/der Verstorbene allerdings in Georgien ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein. In diesen Fällen wird gebeten, zunächst mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welche Schritte ggfs. einzuleiten sind.

6. Bestattungsunternehmen:

Name: Funeral Services – Hadesi

Adresse: Qsani N50, Tiflis

Tel.: 2 9906 06, 570 900 033

Mobil: 099 595 47 0303

E-Mail: fuhohadesi@gmail.com

Website: http://www.hadesi.ge

Sprache(n): Georgisch, Russisch, Englisch

Name: Hermes

Adresse: Digmis Sasaplao, Tiflis

Mobil: 00995- 597 97 99 11 (Tamar Mamulashvili)

Sprache(n): Georgisch, Russisch, Englisch

Name: Hanubisi

Adresse: Kiketi, Giorgi Eristavistr. 13a, Tiflis

Mobil: 00995-592 748 899, 00995-599 552 140

E-Mail: joni.alavidze@mail.ru

Website: https://www.hanubis.com/ka

Sprache(n): Georgisch, Englisch

Hinweis:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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