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Spätaussiedleraufnahmeverfahren
Flaggen Deutschlands und der Europäischen Union., © dpa/picture alliance
Aufnahmeanträge von Aussiedlern deutscher Volkszugehörigkeit werden vom Bundesverwaltungsamt (BVA) bearbeitet. In der Botschaft Tiflis werden die Antragsformulare ausgegeben und Sprachtests durchgeführt.
Aufnahmeanträge von Aussiedlern deutscher Volkszugehörigkeit - sogenannten Spätaussiedlern - sind direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einzureichen und werden dort bearbeitet. Das BVA prüft im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, ob die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind und erteilt dann den Aufnahmebescheid, der zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Aussiedleraufnahmeverfahren
Alle Informationen zum Aufnahmeverfahren, Merkblätter und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des BVA.
Sprechstunde für Spätaussiedler
Beratung und Antragsabgabe bei der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft können in der Regel immer freitags zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Sprachtests
Sprachtests im Rahmen des Aufnahmeverfahrens und Sprachstandstests für Familienangehörige werden nach Einladung durch das BVA in der Botschaft Tiflis durchgeführt. Sollten Sie eine Einladung erhalten, nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.
Visumbeantragung
Erst nach Erhalt des Aufnahme- oder Einziehungsbescheids können Sie einen Visumsantrag stellen. Hinweise finden Sie auf unserem Merkblätter.