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Jüdische Zuwanderer
Davidstern, © akg / Bildarchiv Steffens
Für alle Anträge auf Zuwanderung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Die Antragsannahme erfolgt in der Botschaft Tiflis.
Informationen und Formulare
Merkblatt des BAMF zum Aufnahmeverfahren (deutsch/englisch/russisch)
Antrag auf Erteilung einer Aufnahmezusage/ Selbstauskunft (deutsch/russisch)
Anlage zum Antrag/ Selbstauskunft für einbezogene Familienangehörige (deutsch/russisch)
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Sprachzertifikat A1)
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens in Form des Sprachzertifikates A1. Die Sprachkenntnisse können Sie an einer beliebigen Spracheinrichtung erwerben. Die Zertifizierung kann allerdings nur durch das Goethe-Institut erfolgen. Zeugnisse anderer Sprachträger werden nicht anerkannt.
Bei Vorliegen von Gründen, die das Erlernen der Sprache bzw. das Ablegen einer Prüfung unmöglich machen, kann ein Antrag auf Befreiung vom Sprachzertifikat gestellt werden. Der Antrag muss in schriftlicher Form unter Beifügung von Beweisen eingereicht werden. Alle beigefügten Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt sein. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass finanzielle Gründe nicht als Befreiungsgrund anerkannt werden.
Antragsannahme
Für alle Anträge auf Zuwanderung, auf Einbeziehung von Angehörigen und auf Fristverlängerung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Die Antragsannahme erfolgt für Antragsteller aus Georgien im Rahmen unserer Terminvergabe über das Online-Terminvergabesystem.