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Beantragung eines deutschen Reisepasses

Auf dem Foto sind deutsche Reisepässe zu sehen.

Reisepässe, © colourbox

17.01.2024 - Artikel

Antragstellung

Für deutsche Staatsangehörige, die in Georgien ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft Tiflis die zuständige Passbehörde. Der Pass kann nur persönlich beantragt werden. Wird ein Pass für einen Minderjährigen beantragt, muss dieser persönlich in Begleitung seiner Sorgeberechtigten vorsprechen.

Ist der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet, jedoch aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage, den neuen Pass am deutschen Wohnort zu beantragen, kann die Botschaft mit schriftlicher Ermächtigung der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. In diesem Fall fällt neben Auslagen die doppelte Passgebühr an.

Der Passantragsteller muss im Passantrag grundsätzlich alle Tatsachen angeben und alle Nachweise erbringen, die zur Feststellung der Identität, der deutschen Staatsangehörigkeit und der einzutragenden Namensführung notwendig sind.

Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin über das Terminvergabesystem des Auswärtigen Amtes.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Antrag und zwei aktuelle biometrische Lichtbilder mit.

Die Antragsformulare finden Sie hier.

Das bei der Antragstellung vorzulegenden Passbild für den Reisepass muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Größe 45 mm x 35 mm Hochformat mit minimaler Gesichtshöhe (Kinn bis Stirnende) von 32 mm
  • Frontalaufnahme mit geöffneten, unverdeckten Augen (Ausnahme: medizinische Gründe) und neutralem Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund
  • keine Kopfbedeckung (Ausnahme: religiöse Gründe)
  • gleichmäßig ausgeleuchtetes Gesicht mit scharfen und klaren Konturen
  • einfarbiger heller Hintergrund ohne Muster und Schatten

Eine Fotomustertafel mit anschaulichen Beispielen sowie Fotoschablonen finden Sie hier.

Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen (im Original oder in beglaubigter Kopie) vor:

  • bisheriger deutscher Pass oder aktueller Personalausweis
  • bei Diebstahl/Verlust des bisherigen Reisepasses: polizeiliche Verlustanzeige
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde (sollten Sie nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein)
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)
  • ggf. georgischer Aufenthaltstitel oder georgischer Reisepass bei doppelter Staatsangehörigkeit
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Scheidungsurteil oder –Urkunde
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird

Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls im Original oder in beglaubigter Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
  • falls ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich erscheinen kann: durch einen deutschen Notar oder eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigte Zustimmungserklärung zur Passbeantragung
  • bei Geburt in Georgien und Erstbeantragung eines Reisepasses: Geburtsbescheinigung (Formular Nr. N103/s-84) oder ggf. Nachweis über die Entbindung in einem georgischen Krankenhaus, Nachweise über die Schwangerschaft. Die Botschaft prüft bei Passbeantragung die Abstammung nach deutschem Recht, die Eintragung in der georgischen Geburtsurkunde ist nicht maßgeblich.

Auch in anderen Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Welche Art von Pass kann beantragt werden?

  • ePass über 24 Jahre:

Da der ePass von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt wird, muss mit einer Bearbeitungsdauer von ca. vier bis sechs Wochen gerechnet werden.

Der ePass wird für Personen ab 24 Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt; eine Verlängerung ist nicht möglich. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer des ePasses sechs Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei Rückfragen z.B. zur Namensführung (siehe oben) kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.

  • Vorläufiger Reisepass:

Ein vorläufiger Reisepass kann ausgestellt werden, wenn der Passbewerber glaubhaft macht, den Pass sofort zu benötigen und die Ausstellung eines ePasses zeitlich nicht in Frage kommt. Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr lang gültig und wird bei der Aushändigung des ePasses, der zugleich beantragt werden muss, wieder eingezogen oder entwertet zurückgegeben.

  • ePass für Minderjährige unter 24 Jahre:

Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten zu stellen. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Elternteile. Sollte das Sorgerecht nur einem Elternteil zustehen, so ist dies anhand geeigneter Unterlagen (z.B. Scheidungsurteil o.ä.) nachzuweisen. Eine persönliche Vorsprache des Minderjährigen in Begleitung der Sorgeberechtigten ist zwingend erforderlich.

Seit November 2022 können ebenfalls an der Deutsche Botschaft in Tiflis Personalausweise beantragt werden. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Weitere Informationen über die Ausstellung eines Personalausweises lesen Sie hier.

Gebühren

(zahlbar in bar (nur in LARI) oder mit Kreditkarte in EURO zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft Tiflis bei Antragstellung), die Botschaft Tiflis akzeptiert nur folgende Kreditkarten: VISA und MASTERCARD. American Express und Maestro werden –nicht- akzeptiert!)

  • Für die Ausstellung

- eines ePasses mit 10-jähriger Gültigkeitsdauer

101,00 €

- eines ePasses mit 6-jähriger Gültigkeitsdauer (für Personen unter 24 Jahren)

68,50 €

- eines vorläufigen Reisepasses

70,00 €

  • Bei örtlicher Unzuständigkeit gelten für die Ausstellung folgende Gebührensätze

- eines ePasses mit 10-jähriger Gültigkeitsdauer

171,00 €

- eines ePasses mit 6-jähriger Gültigkeitsdauer (für Personen unter 24 Jahren)

106,00 €

- eines vorläufigen Reisepasses

96,00 €

Eventuell anfallende Auslagen (z.B. für Ermächtigungen/Anfragen bei den deutschen Passbehörden, Portokosten) sind zusätzlich zu entrichten. Der ePass kann im Expressverfahren (+32,00 €) ausgestellt werden. Abhängig vom Kurierverkehr dauert dies ca. zwei Wochen.

Aushändigung

Der Reisepass wird von der Botschaft persönlich im Rahmen der Konsularsprechstunden (montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 15 Uhr) nach vorheriger Benachrichtigung an den Antragsteller ausgehändigt. Bitte bringen Sie bei Abholung Ihren bisherigen Pass mit. Der Pass kann auch von einer hierzu schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Merkblatt

Wir haben die vorstehenden Ausführungen für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst:

Merkblatt Pass

Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:

  1. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, in Ihrem Fall die deutsche Botschaft Tiflis (Anschrift: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Nino Chkheidze Str. 38, 0102 Tbilissi (Tiflis), Georgien; Telefon: +995 32 244 73 00; Webseite: www.tiflis.diplo.de; Kontakt zur Passstelle: info(at)tiflis.diplo.de sowie unser Kontaktformular).
  2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretung: Die Datenschutzbeauftragte der Botschaft Tiflis erreichen Sie über die o.g. Kontaktdaten der Botschaft sowie per E-Mail über dsb-1(at)tifl.diplo.de.
  3. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw. PAuswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9 Abs. 2 PAuswG.
  4. Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PAuswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert. Die bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2 PAuswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokumentes an Sie gelöscht.
  5. Sie haben als betroffene Person grundsätzlich folgende Rechte: Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO); Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO); Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), soweit nicht Aufbewahrungsvorschriften des PassGs oder PAuswGs entgegenstehen; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO); Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO); Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO).
  6. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.
  7. Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. § 22 ff PassG/§ 24 PAuswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
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