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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Deutsches Führungszeugnis
Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen. Wohnen Sie in Georgien, muss Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular bei der Botschaft Tiflis beglaubigt werden. Dies kann während unserer Konsularsprechstunde (montags 13h30 bis 14h30, dienstags und donnerstags 14h00 bis 15h00) geschehen. Bitte sprechen Sie mit dem ausgefüllten, aber noch nicht unterschriebenen, Formular, einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass/Personalausweis) und der Überweisungsbestätigung (über die Gebühr von 13,-- EUR an das Bundesamt für Justiz) bei uns vor. Die Unterschriftsbeglaubigung erfolgt gegen Gebühr (zahlbar in bar in GEL zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft).
Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie ein Antragsformular zum Herunterladen gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Georgisches Führungszeugnis
Die Botschaft Tiflis kann für Sie kein georgisches Führungszeugnis beantragen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Dienstleistungsagentur des Ministeriums für Innere Angelegenheiten von Georgien.