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Stärkung von Kunst- oder Kulturprojekten

გოეთეს ინსტიტუტის ლოგო © Goethe-Institut
AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN FÜR KUNST- ODER KULTURPROJEKTE ZUR STÄRKUNG DES DEUTSCH-GEORGISCHEN AUSTAUSCHS
Eingeladen sind Organisationen, die ein Kunst- oder Kulturprojekt mit Deutschlandbezug in Georgien umsetzten.
Bewerbungsschluss: 17.07.2025
Zeitraum der Projektförderung: 01.08. – 30.11.2025
Höhe der Förderung (Grant) pro Projekt: 10.000 EUR
Förderungswürdige Projekte:
Internationale oder bilaterale Kunst- oder Kulturprojekte mit Deutschlandbezug in Georgien
Themenschwerpunkte:
o Wie wollen wir in Zukunft leben?
o Was erinnern wir gemeinsam?
Formate:
o Residenzen oder andere Austauschformate
o Ausstellungen oder andere Präsentationsformate
Genres:
o Alle Genres bis auf Musik und Film
Zielgruppen:
o Künstlerinnen und Künstler
o Kulturinteressierte
o Jugendliche
Alle Veranstaltungen sollen grundsätzlich öffentlich und zielgruppenspezifisch ausgerichtet sein. Voraussetzung ist eine zeitgenössische Herangehensweise. Historische Themen sind so aufzubereiten, dass sie mit aktuellen Fragestellungen verknüpft werden.
Die Planung und Kommunikation der geförderten Projekte sind eng mit dem Goethe-Institut in Georgien abzustimmen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Organisationen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um im Sinne der Projektförderung förderfähig zu sein:
• Non-for-profit Organisation wie z.B. Kreativorte, Kulturorganisationen, Studios, Galerien, Räume
für Performances oder Co-Kreation in Georgien
• mindestens zweijähriger Erfahrung in hochqualitativer innovativer Kulturarbeit oder kultureller
Bildungsarbeit, vorzugsweise interdisziplinär
• Vorerfahrung in der Umsetzung von internationale und/oder bilaterale Kunst oder
Kulturprojekten
• bestehende Vernetzung nach DeutschlandSeite 3, Förderung des deutsch-georgischen Austauschs
•Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
•Ausreichende organisatorische und administrative Ressourcen für die Projektumsetzung und -abrechnung
Nicht gefördert werden:
•Veranstaltungen mit überwiegend gesellschaftlichem Charakter
•Programme zur Pflege des Brauchtums, Folkloreveranstaltungen
•Veranstaltungen mit überwiegend akademisch-wissenschaftlichem Charakter
•Veranstaltungen, bei denen Wirtschaftsfachthemen im Mittelpunkt stehen
•Veranstaltungen mit überwiegend politischer Ausrichtung
•Projekte, die bereits begonnen haben oder abgeschlossen sind
•Staatliche oder mehrheitlich staatlich finanzierte Organisationen
•Organisationen, deren VertreterInnen derzeit bei staatlichen Stellen oder Organisationen
angestellt sind
• Organisationen, deren VertreterInnen derzeit beim Goethe-Institut oder der deutschen Botschaft
in Georgien angestellt sind
Gefördert werden können insgesamt zwei Projekte, welche zwischen dem 01. August und dem 30.
November 2025 in Georgien implementiert und administrativ abgeschlossen werden.
Die Projektförderung umfasst folgende Ausgaben:
• Ausgaben mit unmittelbarem Projektzusammenhang, also durch das Projekt verursacht werden
(z.B. Honorare, Reisekosten für KünstlerInnen, Saalmiete, Materialkosten usw.)
•Honorare für Projektpersonal, welches das Projekt organisiert (z.B. Projektkoordinatoren,
Aushilfen usw.)
Bewerbungen müssen die folgenden Elemente enthalten:
•Kurzbeschreibung der Organisation sowie ID-Nummer (ca. 800 Zeichen)
•Organigramm und Kontaktdaten der für das Projekt verantwortlichen Personen
Projektbeschreibung (ca. 2500 Zeichen) mit den folgenden Elementen:
Kurzbeschreibung des Projekts
Projektbegründung (Relevanz, Kontext, etc.)
Inhalt und Verfahren
Zielgruppe(n)
Kommunikationsplan (Zusammenfassung)
Budgetplan
Beurteilungsgrundlage für die Projektbewilligung bilden ausführliche, umfassende und plausible Projektbeschreibungen. Nach der Auswahl des Projekts muss noch ein Antrag gemäß des Förderprogramms in deutscher georgischer Sprache ausgefüllt werden. Die ausgewählte Organisation und das Goethe-Institut Georgien unterzeichnen einen Förderungsvertrag (Grant-Vertrag) für die Dauer derSeite 4, Förderung des deutsch-georgischen Austauschs
Projektimplementierung. Am Ende des Projekts muss die Organisation dem Goethe-Institut einen Verwendungsnachweis vorlegen, der aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen Nachweis mit Belegliste besteht.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (Deutsch oder Englisch) bis zum 17.07.2025 per E-Mail an: programm-tbilissi@goethe.de
Ansprechpartnerin für weitere Fragen: Tamta Gochitashvili tamta.gochitashvili@goethe.de