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Beschaffung von Personenstandsurkunden
Standesamtsregister, © dpa
Personenstandsurkunden sind z.B. Geburts-, Ehe-, Scheidungs- und Sterbeurkunden.
Sie benötigen eine georgische Personenstandsurkunde?
Die Deutsche Botschaft Tiflis kann leider nicht ohne weiteres georgische Personenstandsurkunden (z.B. Ehe- oder Scheidungsurkunden) oder Gerichtsbeschlüsse beschaffen. Zuständig für georgische Urkunden sind die Behörden von Georgien. Für Personenstandsurkunden ist das für gewöhnlich das sog. Justizhaus/Public Service Hall. Dieses finden Sie im Internet. Die Webseite ist auch auf Englisch verfügbar. Soweit bekannt, kann auch eine dritte Person (Freunde/Bekannte/ggf. Rechtsanwalt) beauftragt werden, in Ihrem Namen die Urkunde zu beschaffen.
Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung von Urkunden, notariellen und gerichtlichen Dokumenten etc. für deutsche Staatsangehörige durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung nur dann erfolgt, wenn diese nicht auf zumutbare Weise durch diese selbst oder durch einen privaten örtlichen Dienstleister beschafft werden können und die Auslandsvertretung nach örtlichem Recht in dieser Hinsicht tätig werden darf.
Sie benötigen die georgische Urkunde zur Verwendung im deutschen Rechtsbereich?
Vergessen Sie nicht die Apostille! Die Apostille wird durch georgische Behörden ohne Beteiligung der Deutschen Botschaft Tiflis erteilt.
Informationen rund um das Thema Apostille haben wir auf einem Merkblatt für Sie zusammengestellt:
Sie benötigen eine deutsche Personenstandsurkunde?
Leider kann die Botschaft Tiflis für Sie keine Personenstandsurkunden aus Deutschland beschaffen. Bitte kontaktieren Sie direkt das Standesamt, bei welchem der Personenstandsfall (also z.B. Geburt, Eheschließung, Todesfall) beurkundet wurde. Soll die Urkunde in Georgien verwendet werden, benötigt sie ebenfalls eine Apostille.