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Eheschließung in Deutschland
Eheschließung, © dpa Themendienst
Verbindliche Auskünfte, welche Unterlagen für eine Eheschließung vorzulegen sind, erhalten Sie vom deutschen Standesamt, in dem Sie heiraten möchten.
Grundsätzlich müssen alle georgischen Urkunden mit einer Apostille versehen sein. Viele Standesämter bestehen auf einer Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer.
Im Gegenzug empfiehlt es sich, die deutsche Heiratsurkunde für den anschließenden Gebrauch in Georgien mit einer Apostille versehen zu lassen. Welche deutsche Behörde dafür zuständig ist, erfahren Sie von dem Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.
Beabsichtigen Sie, mit Ihrem georgischen Ehepartner dauerhaft in Deutschland zu leben, beachten Sie bitte die Hinweise zum Visumverfahren auf den entsprechenden Seiten unserer Webseite!