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Illegaler Aufenthalt und Asyl in Deutschland

30.07.2021 - FAQ

FAQ

Wer sich unerlaubt in Deutschland aufhält, muss ausreisen. Wenn Sie abgeschoben werden, weil Sie nicht freiwillig ausreisen, erhalten Sie eine mehrjährige Einreisesperre. Sie müssen auch für die Kosten der Abschiebung aufkommen.

Wurde Ihnen für die Dauer Ihres Asylantragsverfahrens ein befristeter Aufenthalt in Deutschland gewährt, werden Sie in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Sie können Ihren Wohnort nicht frei wählen und bekommen Hilfe größtenteils in Form von Sachleistungen bzw. Gutscheinen. Sie bekommen zum Beispiel Kleidung und Hygieneartikel, aber es gibt kein Bargeld für diese Dinge.

Nein, nach ihrer Ankunft dürfen Asylbewerber nicht arbeiten. Die deutsche Regierung gibt Asylbewerbern und Flüchtlingen keine Arbeit und vermittelt ihnen auch keine Arbeit.

Nein, eine Übernahme der Rückreisekosten oder anderweitige finanzielle Unterstützung wird für die Rückkehr nach Georgien nicht mehr gewährt. Diese Möglichkeit besteht nur für Personen, die vor der Visaliberalisierung am 28. März 2017 eingereist sind.

Es müssen mehr Menschen als bisher zurück in Ihre Heimat gehen, darunter viele ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige.

Deutschland hat seine Gesetze zu irregulärer Migration kürzlich verschärft, weil eine wachsende Anzahl Asylsuchender falsche Angaben über ihre Identität und ihren Gesundheitszustand gemacht hatten. Die neue Gesetzgebung beschleunigt Asylverfahren und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber.

Nachfolgend die wichtigsten Veränderungen:

  1. Das Asylverfahren wurde erheblich beschleunigt. Über Anträge georgischer Staatsangehöriger wird binnen zwei Monaten oder weniger entschieden. Ergebnis: Abgelehnte georgische Asylbewerber müssen Deutschland umgehend verlassen oder werden abgeschoben.
  2. Behörden können abgelehnte Asylbewerber einfacher abschieben, vor allem, wenn diese in ihrem Asylantrag falsche Angaben gemacht haben.
  3. Um die Verwendung gefälschter Ausweispapiere durch Asylsuchende zu unterbinden, wird die Identität von Asylbewerbern mithilfe von Fingerabdrücken erfasst.
  4. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann personenbezogene Daten von Asylsuchenden an die Polizei übermitteln.
  5. Asylsuchende, die wie georgische Staatsangehörige keine Aussicht auf Anerkennung haben, können während des gesamten Asylverfahrens in einer Sammelunterkunft untergebracht werden. Wurde ihr Antrag abgelehnt, müssen sie direkt von dort in ihr Herkunftsland zurückkehren - entweder freiwillig oder durch Abschiebung.
  6. Asylsuchende, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, können in Polizeigewahrsam genommen werden. Dies gilt für Personen, die eine unmittelbare Gefahr für andere Menschen oder die innere Sicherheit darstellen.

Weitere Informationen

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt fest: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (Art 16a Abs. 1 Grundgesetz).

Asylrecht

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