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საბაჟო
Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung
Mit vorläufigem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien im Herbst 2014 wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stk. oder 50 Zigarren / Zigarillos) und Alkohol (max. 4 Liter). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90% aller Waren keine Einfuhrzölle, sonst je nach Warengruppe fünf oder zwölf Prozent.
Zwischen Deutschland und Georgien besteht, bis auf den Bereich Einkommen und Vermögen, kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Georgien eingeführte Waren, z.B. auch Geschenksendungen, die per internationalen Postdienstleister nach Georgien versandt werden, unterliegen in Georgien – unter anderem abhängig vom Wert der Waren – gegebenenfalls der Nachversteuerung. Die Steuer ist vom Empfänger der Sendung vor In-Empfangnahme zu entrichten.
Bitte konsultieren Sie hierzu auch die .
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren können Sie bei der Botschaft von Georgien in Deutschland erhalten. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der einsehen oder telefonisch erfragen.