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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

01.12.2017 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Von deutschen Behörden werden im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Renten gezahlt:

  • Altersrenten/Hinterbliebenenrenten der deutschen Sozialversicherung aufgrund einer früheren Erwerbstätigkeit in Deutschland
  • Wiedergutmachungsrenten, z.B. für Aufenthalt in einem Konzentrationslager

Für diese beiden Rentenarten sind unterschiedliche Behörden zuständig. Manche Personen erhalten sowohl eine Wiedergutmachungs- als auch eine Altersrente.

Alters- und Hinterbliebenenrenten

Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Webseite

Um Ihnen E-Mails oder Telefonate zu ersparen, hat die DRV für Sie die häufigsten Fragen und Antworten auf der folgenden Webseite zusammengestellt: Häufige Fragen und Antworten zum Rentenrecht

Informationen zur Besteuerung der Renten

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Zuständig für die Festsetzung der Einkommensteuer aller Rentnerinnen und Rentner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist das Finanzamt Neubrandenburg. Fragen zur Rentenbesteuerung können nur das Finanzamt selbst, ein Steuerberater oder ein Fachanwalt beantworten.

Informationen und Steuerformulare des Finanzamts Neubrandenburg für Rentenbezieher im Ausland (mehrsprachig)

Lebensbescheinigungen für Rentenbezieher im Ausland

Wenn Sie für Ihre deutsche Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung benötigen und im Amtsbezirk der Botschaft Tiflis wohnen, können Sie sich hierfür im Rahmen der sog. Konsularsprechstunde an die Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft wenden, die die Erteilung von Lebensbescheinigungen vornimmt. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Bitte legen Sie dabei die ausgefüllte Lebensbescheinigung sowie Ihren gültigen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) vor.
Falls Sie von Ihrer deutschen Rentenversicherung kein Formular erhalten haben sollten, finden Sie das entsprechende Formular hier

Wiedergutmachungsrenten

Allgemeine Informationen zur Entschädigung von NS-Unrecht

finden Sie hier

Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ist Ausdruck der Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, die Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht wach zu halten und für Völkerverständigung einzutreten.

Die Stiftung fördert internationale Projekte in den Bereichen

  • Auseinandersetzung mit der Geschichte,
  • Handeln für Demokratie und Menschenrechte sowie
  • humanitäres Engagement für Opfer des Nationalsozialismus.

zur Homepage des Fonds „Erinnerung und Zukunft“

Die Stiftung wurde im Jahr 2000 gegründet, um Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter zu leisten. Diese wurden im Jahr 2006 abgeschlossen. An über 1,66 Millionen Menschen in fast 100 Ländern wurden insgesamt 4,37 Milliarden Euro ausgezahlt.

Das Stiftungskapital in Höhe von 10,1 Mrd. DM (5,2 Mrd. Euro) wurde vom deutschen Staat und der Wirtschaft zur Verfügung gestellt.

Anerkennungsleistung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene

Informationen finden Sie hier

Anerkennungsleistung für ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter

Die Antragsfrist endete am 31.12.2017!

Bis zum 31.12.2017 konnten ehemalige deutsche Zwangsarbeiter eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2500 Euro beantragen, wenn sie nachweisen oder glaubhaft machen konnten, dass sie als Zivilpersonen zu einer kriegs- bzw. kriegsfolgenbedingten Zwangsarbeit durch eine ausländische Macht herangezogen wurden. Die näheren Voraussetzungen regelt die sog. ADZ-Anerkennungsrichtlinie. Der Antrag war bis spätestens 31.12.2017 an das Bundesverwaltungsamt, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, zu leiten. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie unter www.bva.bund.de, auch in russischer, polnischer, rumänischer und ungarischer Sprache. Auskünfte erteilt das Bundesverwaltungsamt auch unter +49 (0)22899358-9800.

Aktuelle Programme:

Entschädigungsfonds für NS-Opfer (Child Survivor Fund)

Die Bundesregierung hat zusammen mit der Jewish Claims Conference einen Entschädigungsfonds für diejenigen, die im Kindesalter von Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes betroffen waren, eingerichtet.

zur Webseite

Die Claims Conference ist postalisch zu erreichen unter der folgenden Adresse:

Gräfstr. 97
60487 Frankfurt am Main
Deutschland

Berechtigung für „Ghetto-Renten“: Zahlung von deutschen Renten für ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto (nach ZRBG) und Neuerungen

Einmaliger Rentenersatzzuschlag bei fehlenden Beitragszeiten

Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie) beschlossen. Wenn Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes nur deshalb keinen Anspruch auf eine Ghetto-Rente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) haben, weil sie keine ausreichenden weiteren anrechenbaren Zeiten erworben haben, besteht nun die Möglichkeit, als einmalige weitere Leistung einen Rentenersatzzuschlag in Höhe von 1500 Euro zu beantragen.

Mit dieser ausnahmsweisen Ersatzleistung nach § 2 Absatz 2 der Anerkennungsrichtlinie soll berücksichtigt werden, dass einige Verfolgte zwar Ghetto-Beitragszeiten nach dem ZRBG erlangt haben; gleichzeitig allerdings keine weiteren Beitrags- oder Ersatzzeiten vorweisen können, die über Sozialversicherungsabkommen auch in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden könnten. Nach deutschem Rentenrecht muss aber eine Gesamtzeit von mindestens fünf Jahren, die sogenannte allgemeine Wartezeit, erreicht werden, damit ein Anspruch auf Zahlung einer Rente besteht. Dies führt dazu, dass diesen Personen keine Rente aus Deutschland zugesprochen werden kann.

Der einmalige Rentenersatzzuschlag soll in diesen Fällen einen abschließenden Ausgleich schaffen.

Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, 11055 Berlin.

Weitere Informationen zur Richtlinie und zum Antragsverfahren erhalten Sie unter:

http://www.badv.bund.de

Weitere Hinweise zum Thema erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung

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