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Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten

30.08.2019 - Artikel

Am 1.3.2020 treten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.

Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen© colourbox.de

Bevor sie ihr Visum beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten. Dies ist auch schon möglich, bevor die neuen Vorschriften im März 2020 in Kraft treten.

Detailliertere Informationen zur Einwanderung von Fachkräften finden unten:


Weitere Informationen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Einreise von Fachkräften

Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Make it in Germany© Make it in Germany

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen gelten ausschließlich für Staatsangehörige der Russischen Föderation, Belarus und Ukraine, die vor oder am 24. Februar 2022 ihren rechtmäßigen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in der Russischen Föderation oder in Belarus hatten und danach nach Georgien eingereist sind.

Die folgenden Informationen gelten nicht für ukrainische Staatsangehörige, die vor oder am 24. Februar 2022 ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten. Ukrainische Staatsangehörige können grundsätzlich mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengenraum einreisen. Sollten Sie einen nicht-biometrischen Reisepass haben, wird geraten, sich zunächst an die ukrainische Botschaft in Tiflis zwecks Passfragen zur Ausstellung eines biometrischen Reisepasses zu wenden. Weiterführende Informationen für ukrainische Staatsangehörige finden Sie hier. ​​

Informationen für Fachkräfte aus der Russischen Föderation

Personen, die den Kriegsdienst verweigern oder sich von den russischen Truppen entfernen, können unter das Asylrecht fallen. Ein Antrag auf Asyl kann jedoch nach dem sogenannten Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden. Die deutsche Botschaft in Tiflis kann daher keinen Asylantrag entgegennehmen.

Weiterführende Informationen zum Begriff der Fachkraft sowie zur Erwerbstätigkeit in Deutschland finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

Fachkräfte aus Russland können bei der deutschen Botschaft in Tiflis einen Antrag für ein nationales Visum zur Erwerbstätigkeit gem. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Deutschland stellen. Die örtliche Zuständigkeit der Botschaft (gewöhnlicher Aufenthalt), die erst nach ca. 6 Monaten nachweislichem Aufenthalt in Georgien entsteht, wurde vorübergehend für russische Fachkräfte aufgehoben.

Möglich sind insbesondere Visaanträge auf ein nationales Visum für Fachkräfte im IT-Bereich, z.B. nach § 18b Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Blaue Karte EU mit Jahresbruttogehalt von mindestens 56.400,- Euro).

Auch Anträge auf andere Erwerbstätigkeiten, z.B. § 18 Abs. 1, § 19c AufenthG mit einem Tatbestand der Beschäftigungsverordnung können eingereicht werden.

Auch Kern-Familienangehörige von russischen Fachkräften können Visaanträge zur Familienzusammenführung stellen. Als Kernfamilie gelten Ehepartner, Lebenspartner, minderjährige Kinder oder Eltern von minderjährigen Kindern in Deutschland. Volljährige Kinder oder Eltern volljähriger Kinder können nur in Ausnahmefällen, z.B.  gem. § 32 Abs. 2 AufenthG, Visaanträge zum Familiennachzug stellen. Bitte beachten Sie, dass ein  Termin pro Person (auch für Kinder) benötigt wird.

Anträge sind sorgfältig vorzubereiten und vollständig einzureichen.

Die Merkblätter der Botschaft finden Sie hier.

Die Terminbuchung für einen Antragstermin erfolgt ausschließlich online, bitte tragen Sie sich in die Termin-Warteliste für einen Langzeitaufenthalt in der Kategorie „Beantragung eines Visums zum Daueraufenthalt (außer Au-Pair, Studierende, Studienvorbereitung und Gastwissenschaftler/innen)“ ein.

Information zur Terminbuchung.

Terminbuchung via RK-Termin.

Weitere Hinweise

Zur Beschleunigung des Verfahrens kann durch Ihren Arbeitgeber oder einen Bevollmächtigten wie z.B. einen Rechtsanwalt in Deutschland eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde gem. § 81a AufenthG eingeholt werden.

Visaanträge für Schengenvisa können erst gestellt werden, wenn Antragsteller nachweislich ca. 6 Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Georgien haben. Sollten Anträge vorher gestellt werden, muss die Botschaft diese kostenpflichtig ablehnen.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Einreisebestimmungen für Deutschland (z.B. gültige Impfnachweise, Quarantäne).

Важная информация

Эта информация относится только к гражданам Российской Федерации, Беларуси и Украины, которые законно проживали или постоянно проживали в Российской Федерации или Беларуси 24 февраля 2022 года, или до этой даты, и впоследствии въехали в Грузию.

Следующая информация не относится к гражданам Украины, проживающим в Украине до 24 февраля 2022 года. Граждане Украины могут въезжать в Шенгенскую зону с биометрическим паспортом без визы. Если у вас нет биометрического паспорта, рекомендуется сначала обратиться в посольство Украины в Тбилиси по паспортным вопросам для выдачи биометрического паспорта. Дополнительную информацию для граждан Украины можно найти здесь.

Информация для квалифицированных работников из РФ

Граждане Российской Федерации, отказывающиеся от военной службы или бегущие из российских войск, могут подпадать под право на убежище. Однако в соответствии с так называемым принципом территориальности ходатайство о предоставлении убежища не может быть подано за границей. Поэтому посольство Германии в Тбилиси не может принять заявление о предоставлении убежища.

Квалифицированные работники из Российской Федерации могут обратиться в посольство Германии в Тбилиси для получения национальной визы для оплачиваемой работы в соответствии с Законом об иммиграции квалифицированных специалистов (FEG) в Германии. Местная юрисдикция посольства (постоянное проживание), которая возникает только после примерно 6 месяцев подтверждаемого проживания в Грузии, была временно приостановлена для российских специалистов.

Дополнительную информацию о трудоустройстве в Германии и термине квалифицированный работник можно найти на портале федерального правительства для квалифицированных работников из-за рубежа.

Here are answers to the most frequently asked questions about moving to, and taking up employment in, Germany as a skilled worker.
The information reflects the legal situation as of 1 March 2020.

Moving to Germany as a skilled worker

Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.

Make it in Germany

Die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland stellt umfassende Informationen dazu zur Verfügung, wo man in Ihrem Land Deutsch lernen kann:

Webseiten der Auslandsvertretungen

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