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Personalausweis

Mann hält Personalausweis

Personalausweis, © dpa-Zentralbild

30.06.2021 - Artikel

Ab 01.11.2022 wird die Deutsche Botschaft Tiflis Anträge für Personalausweise entgegennehmen:

Bitte beachten Sie die Informationen für die Vorlage der benötigten Unterlagen!

Die Gebühren für einen Personalausweis beträgt für Personen über 24 Jahre - 37,00 EURO, für Personen unter 24 Jahre - 22,80 EURO. Für die Beantragung eines Personalausweises im Ausland kommt aufgrund der erhöhten Aufwände zur Grundgebühr, die vom Alter abhängt, ein so genannter Auslandszuschlag in Höhe von 30,00 Euro hinzu. Dieser Auslandszuschlag wird zum 1. November 2024 ebenfalls erhöht auf dann 41 Euro. Für Zusatzleistungen können Zuschläge anfallen. Diese Gebühren richten sich nach § 1 Personalausweis- und eID- Karte-Gebührenverordnung.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden im Allgemeinen die unten aufgeführten Unterlagen (soweit auf Sie zutreffend) und jeweils eine Kopie benötigt. In Einzelfällen könnten weitere Dokumente erforderlich sein. Da der Personalausweis (genau wie der ePass) von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt wird, muss mit einer Bearbeitungsdauer von ca. vier bis sechs Wochen gerechnet werden.

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Antrag und zwei aktuelle biometrische Lichtbilder mit.

Das bei der Antragstellung vorzulegenden Passbild für den Personalausweis muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Größe 45 mm x 35 mm Hochformat mit minimaler Gesichtshöhe (Kinn bis Stirnende) von 32 mm
  • Frontalaufnahme mit geöffneten, unverdeckten Augen (Ausnahme: medizinische Gründe) und neutralem Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund
  • keine Kopfbedeckung (Ausnahme: religiöse Gründe)
  • gleichmäßig ausgeleuchtetes Gesicht mit scharfen und klaren Konturen
  • einfarbiger heller Hintergrund ohne Muster und Schatten

Eine Fotomustertafel mit anschaulichen Beispielen sowie Fotoschablonen finden Sie hier: https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf


Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen (im Original oder in beglaubigter Kopie) vor:

  • bisheriger deutscher Pass oder aktueller Personalausweis
  • bei Diebstahl/Verlust des bisherigen Reisepasses: polizeiliche Verlustanzeige
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde (sollten Sie nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein)
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)
  • ggf. georgischer Aufenthaltstitel oder georgischer Reisepass bei doppelter Staatsangehörigkeit
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Scheidungsurteil oder –Urkunde
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird

Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls im Original oder in beglaubigter Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
  • falls ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich erscheinen kann: durch einen deutschen Notar oder eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigte Zustimmungserklärung zur Passbeantragung
  • bei Geburt in Georgien und Erstbeantragung eines Reisepasses: Geburtsbescheinigung (Formular Nr. N103/s-84) oder ggf. Nachweis über die Entbindung in einem georgischen Krankenhaus, Nachweise über die Schwangerschaft. Die Botschaft prüft bei Passbeantragung die Abstammung nach deutschem Recht, die Eintragung in der georgischen Geburtsurkunde ist nicht maßgeblich.

Auch in anderen Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Personalausweisanträge können auch für Personen unter 16 Jahre gestellt werden.

Der Personalausweis wird für Personen ab 24 Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt; eine Verlängerung ist nicht möglich. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Antragsformulare siehe oben! Bei Rückfragen z.B. zur Namensführung (siehe oben) kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.

Personalausweis- und elD-Karte: Info Broschüre zum herunterladen

https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/flyer-broschueren/Broschuere_ihr_Personalausweis.html

https://www.ausweisapp.bund.de/home

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/der-personalausweis-node.html

Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten zu stellen. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Elternteile. Sollte das Sorgerecht nur einem Elternteil zustehen, so ist dies anhand geeigneter Unterlagen (z.B. Scheidungsurteil o.ä.) nachzuweisen. Eine persönliche Vorsprache des Minderjährigen in Begleitung der Sorgeberechtigten ist zwingend erforderlich.


Weiteführende Links:

Personalausweisportal

Barrierefreihe Broschüre







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