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COVID-19: Vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU

19.03.2020 - Artikel

Die Deutsche Botschaft gibt bekannt

Die EU-Kommission hat empfohlen, zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von COVID-19 die bereits bestehenden Reisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die EU zunächst bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern. Deutschland wird diese Empfehlung umsetzen.

Ausgenommen von den Reisebeschränkungen bleiben:

1.Staatsangehörige von EU-Staaten, Schengen-assoziierten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz), Großbritannien sowie deren jeweilige Familienangehörige, die an ihren Wohnort zurückkehren;

2.Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat und/oder den zuvor genannten Staaten (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum, z.B. für einen Studienaufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme), soweit sie zum Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren;

3. Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions or needs“, darunter fallen:

•Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe;

•Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen;

•Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion;

•Transitpassagiere;

•Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen; und

•Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen.

Ab dem 1. Juli 2020 sollen die Ausnahmen von den grundsätzlichen EU-Einreisebeschränkungen zusätzlich wie folgt erweitert werden:

  • EU-Bürger, Bürger der Schengen-assoziierten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), Bürger Großbritanniens sowie in der EU aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen sollen einreisen dürfen, und zwar unabhängig davon, ob sie an ihren Wohnort zurückkehren.
  • Die Kategorien für Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions or needs“, sollen werden erweitert werden um:
    • Drittstaatsangehörige, die zu Studienzwecken einreisen; und
    • Qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, wenn ihre Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und ihre Arbeit nicht zeitlich verschoben oder aus dem Ausland verrichtet werden kann.

Weitere Informationen zum Reiseverkehr innerhalb der EU:

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2020 beschlossen, die pandemiebedingt vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien und Dänemark mit Ablauf des 15. Juni 2020 zu beenden. Die luftseitigen Binnengrenzkontrollen zu Spanien enden mit Ablauf des 21. Juni 2020.

Bei Einreisen aus den vorgenannten Ländern nach Deutschland ist damit ab dem 16. Juni 2020 bzw. (im Falle Spaniens) ab dem 22. Juni 2020 auch kein triftiger Einreisegrund mehr erforderlich.

An der Grenze zu Luxemburg endeten die Grenzkontrollen bereits mit Ablauf des 15. Mai 2020.

Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende:

Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt. Nähere Informationen (z.B. auch in englischer Sprache), der Mustertext sowie weiterführende Links finden sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amts und des BMI; zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Ländern wird auf die Webseiten der Landes-Gesundheitsministerien verwiesen.

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